# Gibt es ein Spielplatzgesetz in Österreich? Neun Bundesländer, zwei Verordnungen, eine Norm

> **Kurze Antwort:** Ein Spielplatzgesetz des Bundes gibt es in Österreich nicht. Das Baurecht liegt bei den neun Bundesländern, deren Bauordnungen unterschiedlich regeln, wann zu einer Wohnanlage ein Kinderspielplatz gehört. Wien und Vorarlberg haben zusätzlich eine eigene Spielplatzverordnung, und beide verweisen auf die ÖNORMEN. Die laufende Verantwortung des Betreibers wird aus §§ 1295 und 1319 ABGB abgeleitet, das Gerät als Produkt unterliegt der EU-Produktsicherheitsverordnung, und das technische Maß liefern ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177.

Kategorie: Verantwortung und Regeln · Veröffentlicht: 2026-08-13 · Aktualisiert: 2026-09-19 · Autor: August (Lekko) · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/at/blog/gibt-es-ein-spielplatzgesetz-in-oesterreich

Wer „Spielplatzgesetz Österreich“ sucht, sucht meist ein einziges Dokument, in dem steht, was für den eigenen Spielplatz gilt. Dieses Dokument gibt es nicht, und das ist die erste nützliche Auskunft: **Ein Spielplatzgesetz des Bundes existiert in Österreich nicht.** Was es gibt, sind vier Ebenen, die den Spielplatz von vier Seiten erreichen, und die erste davon hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie stehen.

> Viel von dem, was auf Deutsch zu diesem Thema im Netz steht, ist für Deutschland geschrieben und nennt dortige Bestimmungen. Für Österreich taugt davon wenig: Das Baurecht ist hier ebenfalls Ländersache, aber die Spielplatzbestimmungen stehen in neun Bauordnungen ohne gemeinsame Vorlage, das Schadenersatzrecht steht im ABGB, und die Normen heißen ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177.

## Ebene eins: die Bauordnung Ihres Bundeslandes

Ob und ab welcher Größe zu einer Wohnanlage ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück gehört, steht in Österreich neun Mal, in der Bauordnung oder dem Bautechnikgesetz des jeweiligen Landes, und die Schwellen sind nicht dieselben. Ein Satz der Form „in Österreich gilt …“ ist an dieser Stelle fast immer falsch. Die Tabelle nennt für jedes Land das Gesetz, in dem die Regel steht, und ob das Land darüber hinaus eine eigene Spielplatzverordnung hat.

**Die neun Bundesländer**

| Bundesland | Wo die Spielplatzregel im Baurecht steht | Eigene Spielplatzverordnung |
| --- | --- | --- |
| Wien | Bauordnung für Wien | Ja: Spielplatzverordnung, verweist auf die ÖNORMEN |
| Niederösterreich | NÖ Bauordnung 2014 | Nein |
| Oberösterreich | Oö. Bautechnikgesetz 2013 mit Bautechnikverordnung | Nein |
| Salzburg | Salzburger Bautechnikgesetz 2015 | Nein |
| Steiermark | Steiermärkisches Baugesetz, § 10 „Kinderspielplätze“ | Nein |
| Tirol | Tiroler Bauordnung 2022, § 12 | Nein |
| Vorarlberg | Baugesetz | Ja: Kinderspielplatzverordnung, nennt ÖNORM B 2607, EN 1176 und EN 1177 |
| Burgenland | Bautechnisches Landesrecht | Nein |
| Kärnten | Kärntner Bauordnung 1996; eine eigene Spielplatzbestimmung haben wir dort nicht gefunden | Nein |

Für Tirol und die Steiermark nennen wir den Paragrafen, weil wir ihn belegen können; für die übrigen Länder nennen wir das Gesetz und nicht die Stelle. Zahlen nennen wir bewusst keine, weder eine Wohnungszahl noch eine Quadratmeterangabe: Sie unterscheiden sich je Land, sie werden novelliert, und die Werte, die im Netz kursieren, stammen oft aus einer Fassung, die nicht mehr gilt. Alle neun Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes in der geltenden Fassung nachzulesen.

> Ein Hinweis für die Suche: Niederösterreich hatte einmal ein eigenes NÖ Spielplatzgesetz 2002. Es ist aufgehoben, taucht aber in Suchergebnissen weiter auf. Wer es findet, liest ein Gesetz, das nicht mehr gilt.

## Tirol und die Steiermark als Beispiele

Wie so eine Bestimmung aussieht, zeigt Tirol. **§ 12 der Tiroler Bauordnung 2022** verlangt bei der Neuerrichtung von Wohnanlagen einen Kinderspielplatz auf dem Bauplatz, dessen Größe sich nach der Zahl der Wohnungen richtet, auch dann, wenn die Wohnanlage erst durch einen Umbau oder eine Nutzungsänderung entsteht. Der Platz soll nach dem Stand der Technik kindgerecht und sicher gestaltet, barrierefrei erreichbar, gegen den Verkehr gesichert und vor Emissionen geschützt sein. In der Steiermark steht die Regel in **§ 10 des Steiermärkischen Baugesetzes**, überschrieben mit „Kinderspielplätze“, mit eigener Schwelle und eigenen Worten. Zwei Länder, zwei Gesetze, zwei Paragrafen: Das ist die Form, in der die Regel in ganz Österreich vorkommt.

Für einen bestehenden Spielplatz ist die interessantere Hälfte ohnehin nicht die Schwelle beim Bauen, sondern die Zeit danach. Ein Kontrollintervall nennt keine der Bauordnungen, die wir gesehen haben. Die Intervalle kommen aus der Norm, und in einzelnen Fällen aus Verordnungen der Länder: der jährliche Sandtausch in Wien und Vorarlberg, die jährliche Kontrolle im Wiener Kindergarten.

## Ebene zwei: die Spielplatzverordnungen in Wien und Vorarlberg

**Wien** hat für Spielplätze in Wohnhausanlagen eine eigene Spielplatzverordnung, die auch für Plätze gilt, die ohne Verpflichtung aus der Bauordnung angelegt wurden. Sie verlangt, dass Spielgeräte und Spielplatzböden nach den Erfahrungen und Regeln der technischen Wissenschaften hergestellt, aufgestellt und gewartet werden, knüpft die Einhaltung dieser Anforderungen an die einschlägigen ÖNORMEN und nimmt die Miteigentümer in die Pflicht, Spielplatz, Geräte und Sand in Stand zu halten. **Vorarlberg** hat eine Kinderspielplatzverordnung, die noch deutlicher wird: Sie nennt ÖNORM B 2607, EN 1176, EN 1177 und, für die Barrierefreiheit, ÖNORM B 1600 beim Namen, nimmt den Eigentümer in die Verantwortung, den Spielplatz in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, und sieht vor, dass der Spielsand mindestens einmal im Jahr getauscht wird.

Daraus folgen zwei Sätze, die man oft liest und die beide zu kurz greifen. „Die Norm ist ohnehin freiwillig, im Gesetz steht nichts“ stimmt für einen Spielplatz nicht, auf den eine dieser Verordnungen anwendbar ist. „Das Gesetz verlangt, dass Sie Ihren Spielplatz nach ÖNORM EN 1176 kontrollieren“ stimmt außerhalb davon nicht, und selbst dort, wo eine Verordnung auf die Normen zeigt, geht es um Ausführung und Instandhaltung und nicht um ein Kontrollintervall. Wo Sie stehen, hängt an Ihrem Bundesland und daran, wie Ihr Platz entstanden ist.

## Kindergärten: das Landesrecht setzt in Wien ein Intervall

Für Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen kommt das Kindergartenrecht des jeweiligen Landes hinzu, und hier steht ein weiteres Intervall aus dem Landesrecht: Die **Wiener Kindergartenverordnung** sieht vor, dass jeder Kindergarten eine Spielfläche im Freien hat und dass die Spielgeräte im Freien einmal jährlich nachweislich kontrolliert und Mängel unverzüglich behoben werden. Ob die Kindergartenverordnungen der anderen acht Länder Vergleichbares enthalten, haben wir nicht nachgelesen. Was das für den Alltag einer Einrichtung heißt, steht im [Ratgeber zu Spielplätzen in Kindergärten](https://lekko.tech/at/blog/aussengelaende-im-kindergarten-kontrolle-und-verantwortung).

## Ebene drei: das ABGB und die Verantwortung des Betreibers

Die Ebene, die im Alltag am meisten bedeutet, steht in keiner Spielplatzvorschrift, sondern im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, und sie gilt in allen neun Ländern gleich. Wer eine Anlage betreibt, die anderen offensteht, unterliegt **Verkehrssicherungspflichten**. Das Wort ist auch in Österreich gebräuchlich; Lehre und Rechtsprechung leiten diese Pflichten aus **§ 1295 ABGB** ab, der allgemeinen Bestimmung über den Schadenersatz, verbunden mit dem Grundsatz, dass abwendet, wer eine Gefahrenquelle schafft oder duldet. Abzuwenden sind Gefahren, die über das gewöhnliche Risiko des Spielens hinausgehen und die ein Benutzer nicht vorhersehen und nicht ohne Weiteres erkennen kann.

**§ 1319 ABGB** kommt hinzu, wenn durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf dem Grundstück errichteten Werkes jemand verletzt wird und das die Folge einer mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist. Dann haftet der Besitzer, wenn er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Ob ein Spielgerät im Einzelfall ein solches Werk ist, entscheidet das Gericht; dass die Dokumentation der Kontrollen in diesem Fall das Beweismittel ist, entscheidet sich schon vorher.

- Entscheidend ist, dass die Anlage anderen offensteht, nicht, wem sie gehört. Eine Gemeinde auf ihrem Spielplatz, eine Eigentümergemeinschaft im Hof, ein Verein auf dem Vereinsgelände und ein Kindergartenträger im Garten sind alle Betreiber.
- Ein Auftrag verschiebt die Arbeit, nicht die Verantwortung. Die Hausverwaltung, der Bauhof und der Fachbetrieb handeln für den Betreiber.
- Entschieden wird das vor Gericht, nicht in einem Verfahren, an dessen Ende jemand einen Spielplatz freigibt. Keine Stelle in Österreich erklärt einen Spielplatz vorab für in Ordnung.

## Ebene vier: das Gerät als Produkt

Ein Spielgerät ist zugleich ein Produkt, und dieses Recht ist europäisch und nicht von Land zu Land verschieden. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die **EU-Produktsicherheitsverordnung** (Verordnung (EU) 2023/988) in Österreich unmittelbar. Adressat ist die Lieferkette: Hersteller, Importeure und Händler. Wer einen Spielplatz besitzt oder betreibt, ist keine dieser Rollen. Eine CE-Kennzeichnungspflicht für Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich haben wir nicht gefunden; verlangen Sie beim Kauf stattdessen die Unterlagen des Herstellers zum Gerät und zum Fallschutzboden. Stellt sich ein Produkt als gefährlich heraus, nimmt das Sozialministerium Meldungen entgegen und gibt sie an die Stelle weiter, die den Fall bearbeitet; die Zuständigkeit ist zwischen Bund und Ländern geteilt.

## ÖNORM EN 1176, ÖNORM EN 1177 und ÖNORM B 2607: was eine Norm ist und was nicht

**ÖNORM EN 1176** ist die europäische Normenreihe für Spielplatzgeräte, in Österreich herausgegeben von Austrian Standards. Teil 1 stellt die allgemeinen Anforderungen: freie Fallhöhen, Öffnungen, in denen Kopf und Hals hängen bleiben können, Materialien. Die Teile 2 bis 6 gelten für Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells und Wippgeräte, die Teile 10 und 11 für vollständig umschlossene Geräte und Raumnetze. **Teil 7** ist der, den ein Betreiber am häufigsten braucht: Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb, mit den drei Kontrollstufen. **ÖNORM EN 1177** behandelt stoßdämpfende Spielplatzböden und die kritische Fallhöhe.

Daneben gibt es eine österreichische Norm neben der EN-Reihe: **ÖNORM B 2607**, „Spiel- und Bewegungsräume im Freien“, in der Ausgabe 2024. Sie regelt nicht das Gerät, sondern den Ort: Lage und Auswahl der Fläche, Spielplatztypen nach Größe und Einzugsgebiet, Einfriedung, Eingangsbereich, Bewuchs, Informationstafeln und Gefahren in der Umgebung wie Straße, Bahn, Wasser oder giftige Pflanzen. Vorarlbergs Verordnung nennt sie beim Namen. Sie ist eine Norm für die Planung und nicht für den Rundgang: Ein Punkt aus B 2607 gehört in ein Planungsgespräch, nicht auf eine Checkliste für die Sichtkontrolle.

Und die Frage, die am häufigsten gestellt wird: **Nein, eine ÖNORM ist kein Gesetz.** Austrian Standards ist keine Behörde, sondern das Normungsinstitut, das die ÖNORMEN herausgibt und verkauft, auch als Sammelband für den Kinderspielplatz. Verbindlich wird eine Norm dort, wo eine Rechtsvorschrift auf sie zeigt, wie es die beiden Landesverordnungen tun. Unabhängig davon ist sie der Maßstab, an dem sich der Zustand eines Geräts überhaupt beschreiben lässt, und die Gerichte ziehen sie als Ausdruck dessen heran, was technisch geboten ist. Eine eigene österreichische Gerätenorm neben der EN-Reihe gibt es nicht mehr: Die frühere ÖNORM S 4235 ist Ende der 1990er-Jahre in EN 1176 aufgegangen.

## Wer in Österreich was macht

**Fünf Kästchen von der EU über Bund, Bundesland und Gemeinde bis zum Betreiber, mit der Rolle jeder Ebene.**

- 1. EU: Produktsicherheitsverordnung: das Gerät als Ware
- 2. Bund: ABGB: die Verantwortung des Betreibers
- 3. Bundesland: Bauordnung, Spielplatz- und Kindergartenverordnung
- 4. Gemeinde: Baubehörde, Baubewilligung, eigene Spielplätze
- 5. Betreiber: kontrolliert, dokumentiert, behebt

*Vier Ebenen, ein Spielplatz: Von der EU bis zur Gemeinde wird geregelt, beim Betreiber wird gearbeitet.*

**Die Stellen und ihre Rollen**

| Wer | Was |
| --- | --- |
| **Das Bundesland** | Erlässt die Bauordnung, das Kindergartengesetz und, in Wien und Vorarlberg, eine eigene Spielplatzverordnung. Bewilligt und beaufsichtigt die Kindergärten. |
| **Die Gemeinde** | Ist in der Regel die Baubehörde, in den Städten mit eigenem Statut der Magistrat: Hier entscheidet sich im Bewilligungsverfahren, ob ein Spielplatz zu einem Bauvorhaben gehört. Zugleich Betreiberin der öffentlichen Spielplätze und der meisten Kindergärten. |
| **Das Sozialministerium** | Nimmt Meldungen über gefährliche Produkte entgegen und gibt sie an die zuständige Stelle weiter. |
| **Die Gerichte** | Entscheiden nach einem Unfall über Schadenersatz nach dem ABGB und ziehen die ÖNORMEN als Ausdruck des technisch Gebotenen heran. |
| **Austrian Standards** | Keine Behörde: das Normungsinstitut, das die ÖNORMEN herausgibt und verkauft. |

## Was daraus für Ihren Spielplatz folgt

Vier Ebenen klingen nach vier Arten von Arbeit. Sie sind es nicht. Sie treffen sich in derselben kleinen Handvoll Aufgaben, und die sind in Bregenz dieselben wie in Eisenstadt.

1. **Das Bundesland kennen.** Nachsehen, ob Ihr Platz aufgrund der Bauordnung angelegt wurde und ob eine Spielplatz- oder Kindergartenverordnung Ihres Landes ihn erreicht. In Wien und Vorarlberg lautet die Antwort oft ja.
2. **Eigentum klären.** Wem gehören die Geräte: der Gemeinschaft, der Genossenschaft, dem Träger, der Gemeinde? Dort liegt die Verantwortung, und ein Auftrag verschiebt sie nicht.
3. **Ein Verzeichnis anlegen.** Aufschreiben, welche Geräte auf der Fläche stehen, mit freier Fallhöhe und Art des Fallschutzbodens, auch die, die Bewohner oder Eltern gebaut haben.
4. **Die Intervalle nach der Nutzung festlegen.** Die drei Stufen aus ÖNORM EN 1176-7 sind der Rahmen; wo ein Landesrecht ein Intervall setzt, ist es der Termin.
5. **Die Rundgänge machen und erfassen.** Ein Rundgang, der nicht aufgeschrieben ist, lässt sich hinterher nicht vorzeigen, und das ABGB fragt hinterher. Siehe [was in die Unterlagen gehört](https://lekko.tech/at/blog/spielplatz-dokumentation-was-in-die-unterlagen-gehoert).

> Die Regeln erreichen den Spielplatz von vier Seiten und setzen alle einen Betreiber voraus, der den Platz in Ordnung hält und das zeigen kann. Eine [Checkliste](https://lekko.tech/at/blog/checkliste-fuer-die-spielplatzkontrolle) ist die einfachste Stelle, um damit anzufangen; wer für den Hof einer Wohnhausanlage einsteht, steht im [Ratgeber für Wohnhausanlagen](https://lekko.tech/at/blog/spielplatz-in-der-eigentuemergemeinschaft-wer-ist-verantwortlich).

## Fragen und Antworten

### Gibt es in Österreich ein Spielplatzgesetz?

Kein bundesweites. Die Regeln für die Anlage stehen in den Bauordnungen der neun Bundesländer, Wien und Vorarlberg haben zusätzlich eine eigene Spielplatzverordnung, für Kindergärten kommt das Kindergartenrecht des Landes dazu, und für die Geräte als Produkt gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung. Die laufende Verantwortung des Betreibers wird aus §§ 1295 und 1319 ABGB abgeleitet. Den technischen Inhalt liefern ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177.

### Welche Vorschriften gelten für einen öffentlichen Spielplatz in Österreich?

Dieselben Ebenen wie für einen privaten, nur ist die Gemeinde Betreiberin: die Bauordnung ihres Landes für die Anlage, das ABGB für die Verantwortung, die EU-Produktsicherheitsverordnung für die Geräte als Produkt und ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 als technischer Maßstab. Eigene Intervalle aus dem Landesrecht gibt es punktuell: den jährlichen Sandtausch nach der Wiener Spielplatzverordnung und der Vorarlberger Kinderspielplatzverordnung und die jährliche Kontrolle im Wiener Kindergarten; die Kontrollintervalle für die Geräte selbst kommen aus ÖNORM EN 1176-7.

### Ist die ÖNORM EN 1176 in Österreich verbindlich?

Aus sich heraus nicht: Austrian Standards ist keine Behörde. Verbindlich wird die Norm dort, wo eine Rechtsvorschrift auf sie zeigt. Die Vorarlberger Kinderspielplatzverordnung nennt ÖNORM B 2607, EN 1176 und EN 1177 beim Namen, und die Wiener Spielplatzverordnung knüpft die Anforderungen an Geräte und Böden an die einschlägigen ÖNORMEN. Außerhalb davon ist sie der Maßstab, an dem die Gerichte den Zustand eines Geräts messen.

### Wann gehört zu einer Wohnanlage ein Kinderspielplatz?

Das steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, und die neun Antworten sind nicht dieselben. In Tirol etwa verlangt § 12 der Tiroler Bauordnung 2022 bei der Neuerrichtung von Wohnanlagen einen Spielplatz auf dem Bauplatz, dessen Größe sich nach der Zahl der Wohnungen richtet; in der Steiermark steht die Regel in § 10 des Baugesetzes. Wohnungszahlen und Flächenwerte geben wir nicht wieder, weil sie je Land verschieden sind und novelliert werden. Für ein konkretes Vorhaben ist die Baubehörde Ihrer Gemeinde die richtige Adresse.

### Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM EN 1176 und ÖNORM B 2607?

ÖNORM EN 1176 ist die europäische Norm für das Gerät: Maße, Fangstellen, Fallhöhen, und in Teil 7 die drei Kontrollstufen. ÖNORM B 2607 ist eine österreichische Norm für den Ort: Lage, Größe, Einfriedung, Eingang, Bewuchs und Gefahren in der Umgebung. Die eine gehört auf den Rundgang, die andere in die Planung eines neuen Platzes.

### Wer ist zuständig, wenn ich einen gefährlichen Spielplatz melden will?

Das hängt davon ab, wem er gehört: Bei einem Gemeindespielplatz das Gemeindeamt oder der Magistrat, bei einer Wohnhausanlage die Hausverwaltung, bei einem Kindergarten der Träger und die für Kindergärten zuständige Stelle des Landes. Geht es um ein Produkt, das als solches gefährlich ist, nimmt das Sozialministerium Meldungen entgegen. Eine Stelle, die Spielplätze allgemein beaufsichtigt, gibt es in Österreich nicht.

### Brauchen Spielplatzgeräte in Österreich eine CE-Kennzeichnung?

Eine CE-Kennzeichnungspflicht für Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich haben wir nicht gefunden, und ein CE-Zeichen wäre auch kein Nachweis dafür, dass ein Gerät ÖNORM EN 1176 entspricht. Verlangen Sie beim Kauf die Unterlagen des Herstellers zum Gerät und zum Fallschutzboden und legen Sie sie zu den Papieren des Spielplatzes.

## Quellen

- [RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes: Bundes- und Landesrecht konsolidiert](https://www.ris.bka.gv.at/)
- [Tiroler Bauordnung 2022 § 12 – Kinderspielplätze, Nebeneinrichtungen (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LTI40042810/LTI40042810.html)
- [Steiermärkisches Baugesetz § 10 – Kinderspielplätze (RIS)](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2025-03-11&Gesetzesnummer=20000070&Paragraf=10&Uebergangsrecht=)
- [Spielplatzverordnung (Wien) – Landesrecht konsolidiert (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000018)
- [Kinderspielplatzverordnung (Vorarlberg) – Landesrecht konsolidiert (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000738)
- [Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) – Landesrecht konsolidiert (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000264)
- [§ 1295 ABGB Schadenersatz (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1295)
- [§ 1319 ABGB Bauwerkehaftung (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Artikel=&Paragraf=1319&Anlage=&Uebergangsrecht=)
- [Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0988)
- [Sozialministerium: Informationen zur Produktsicherheit in Österreich](https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Konsumentenschutz/Produktsicherheit.html)
- [ÖNORM EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1 (Austrian Standards)](https://www.austrian-standards.at/en/shop/onorm-en-1176-1-2024-05-15~p3543284)
- [ÖNORM EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (Austrian Standards)](https://www.austrian-standards.at/en/shop/onorm-en-1176-7-2020-05-15~p2525885)
- [ÖNORM EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden (Austrian Standards)](https://www.austrian-standards.at/en/shop/onorm-en-1177-2024-08-01~p3713090)
- [ÖNORM B 2607 Spiel- und Bewegungsräume im Freien – Spielraumkonzepte und Planung von Spielplätzen (Austrian Standards)](https://www.austrian-standards.at/en/shop/onorm-b-2607-2024-05-01~p3507255)
- [Normensammlung Sicherheit am Kinderspielplatz (Austrian Standards)](https://www.austrian-standards.at/de/shop/books/asp/normensammlung-sicherheit-am-kinderspielplatz~p3863923)

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