# Fallschutz auf dem Spielplatz: Vorschriften, Materialien und Schichtdicken

> **Kurze Antwort:** Ein Fallschutzboden ist nach DIN EN 1176-1 ab einer freien Fallhöhe von mehr als 600 mm nötig, bei Geräten mit erzwungener Bewegung wie Schaukeln und Wippen immer. Lose Materialien wie Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand und Kies decken bis 2 m Fallhöhe mit 200 mm Mindestdicke, bis 3 m mit 300 mm, jeweils plus 100 mm Zuschlag für das Wegspielen. Bei Fallschutzplatten gilt die vom Hersteller nach DIN EN 1177 ermittelte kritische Fallhöhe. Der Fallraum reicht mindestens 1,5 m um das Gerät.

Kategorie: Sicherheit in der Praxis · Veröffentlicht: 2026-08-04 · Aktualisiert: 2026-09-19 · Autor: August (Lekko) · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/de/blog/fallschutz-auf-dem-spielplatz-freie-fallhoehe-und-schichtdicke

Die meisten Spielplatzunfälle sind Stürze, und ob ein Sturz mit einem Schreck oder mit einem Schädelbruch endet, entscheidet der Boden. Deshalb ist der Fallschutz der Teil des Spielplatzes, an dem die Vorschriften am konkretesten sind, und zugleich der, der am schnellsten verschwindet: Sand wird weggespielt, Rindenmulch verrottet, Platten heben sich. Wer nach «Fallschutz Spielplatz Vorschriften» sucht, findet Zahlen aus drei verschiedenen Dokumenten, und dieser Ratgeber ordnet sie.

## Was «Vorschriften» beim Fallschutz in Deutschland bedeutet

Ein Bundesgesetz mit Schichtdicken gibt es nicht. Die Zahlen stehen in zwei Normen: DIN EN 1176-1 sagt, ab welcher Fallhöhe welcher Boden nötig ist und wie groß der Fallraum sein muss, und DIN EN 1177 beschreibt das Prüfverfahren, mit dem die kritische Fallhöhe eines Bodens ermittelt wird. Verbindlich werden die Normen auf drei Wegen: über die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers, die Gerichte als Stand der Technik am Maßstab der Norm messen; über die Landesbauordnungen, deren Ausführungsvorschriften die Normen teils namentlich nennen, in Berlin etwa die AV zu § 8 BauO Bln; und für Kitas über die DGUV, deren Information 202-022 die Außenspielflächen behandelt. Die Planungsnorm DIN 18034-1 ergänzt das um die Gestaltung des Geländes.

## Die freie Fallhöhe: so wird sie je Gerät gemessen

Alles beginnt mit einer Zahl je Gerät. Die freie Fallhöhe ist der größte senkrechte Abstand zwischen der Stelle, von der ein Kind fallen kann, und der Aufprallfläche darunter. Wo diese Stelle liegt, hängt davon ab, wie das Gerät genutzt wird: beim Stehen ist es die Standfläche, beim Sitzen der Sitz; beim Hängen an den Händen ohne Fuß- oder Beinabstützung darf der Norm zufolge von der Höhe der Handstütze 1 m abgezogen werden, unter Bedingungen, die die Norm in einer Abbildung zeigt. Mehr als 3 m freie Fallhöhe lässt die Norm für Spielplatzgeräte nicht zu.

**Schematische Darstellung eines Klettergeräts mit 2,0 m freier Fallhöhe, dem Fallraum von 1,83 m nach allen Seiten und dem Fallschutzboden aus Holzhackschnitzeln.**

- freie Fallhöhe: 2,0 m
- Fallraum ab 1,5 m Fallhöhe: zwei Drittel der Höhe plus 0,5 m: 1,83 m
- Holzhackschnitzel 300 mm eingebaut, 200 mm Mindestdicke plus 100 mm Zuschlag

*Plattform eines Klettergerüsts mit 2,0 m freier Fallhöhe: Der Fallraum reicht 1,83 m nach allen Seiten, der lose Boden ist 300 mm dick eingebaut.*

- Bis 600 mm freie Fallhöhe sind Beton, Asphalt und Pflaster zulässig, sofern das Gerät keine erzwungene Bewegung hat.
- Geräte mit erzwungener Bewegung, also Schaukeln, Wippen, Federwippen, Karussells und Seilbahnen, brauchen einen stoßdämpfenden Boden unabhängig von der Fallhöhe.
- Über 600 mm braucht jedes Gerät einen Boden, dessen kritische Fallhöhe mindestens so groß ist wie die freie Fallhöhe.

## Rindenmulch

Der Klassiker deutscher Spielplätze, und der am häufigsten falsch ausgeführte. Als Fallschutz gilt Rindenmulch mit einer Körnung von 20 bis 80 mm, ohne Feinanteil, der die Schicht verdichtet. Mit 200 mm Mindestdicke deckt er bis 2 m freie Fallhöhe, mit 300 mm bis 3 m; die Norm empfiehlt jeweils 100 mm zusätzlich, weil das Material weggespielt wird. Eingebaut sind das 300 beziehungsweise 400 mm.

Sein Problem ist die Zeit. Rinde verrottet, verdichtet sich und wird innerhalb weniger Jahre zu Humus, der nicht mehr dämpft und in dem Unkraut wächst. Der Boden sieht dann immer noch aus wie Rindenmulch, ist aber keiner mehr. Deshalb gehört zur Funktionskontrolle das Messen der Dicke an den Stellen unter Schaukelsitz und Rutschenauslauf, wo die Schicht am schnellsten schwindet, und zum Betrieb das Nachfüllen. Gartenmulch aus dem Baumarkt ist kein Fallschutz: falsche Körnung, oft mit Holzanteil und Feinanteil.

## Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel sind das andere Holzmaterial, und sie werden oft mit Rindenmulch verwechselt. Als Fallschutz sind sie mechanisch zerkleinertes Holz ohne Rinde, Blätter und Feinanteil, mit einer Körnung von 5 bis 30 mm. Die Dicken sind dieselben wie bei Rinde: 200 mm bis 2 m, 300 mm bis 3 m, plus 100 mm Zuschlag. Sie verrotten langsamer als Rinde und bleiben länger locker, verlangen aber dasselbe Nachfüllen und dieselbe Kontrolle auf Fremdkörper, weil sich Glas darin schlechter sieht als im Sand.

## Sand

Fallschutzsand ist gewaschener Sand mit einer Körnung von 0,2 bis 2 mm, ohne Ton- und Schluffanteil, der ihn verbacken lässt. Er deckt mit 200 mm bis 2 m und mit 300 mm bis 3 m freie Fallhöhe, wieder plus 100 mm für das Wegspielen. Sand hat zwei Eigenschaften, die ihn auf deutschen Plätzen so verbreitet machen: Er ist billig, und Glas und Spritzen sind darin zu sehen.

Seine Schwächen sind Nässe und Frost, bei denen er hart wird und kaum noch dämpft, und die Hygiene: Katzen- und Hundekot, Laub, Zigarettenkippen. Ein Fallschutzbereich aus Sand ist kein Sandkasten, und ein Sandkasten ist kein Fallschutz; beide brauchen eigene Regeln, der Sandkasten regelmäßigen Austausch, der Fallschutzsand regelmäßiges Lockern und Nachfüllen.

## Kies

Fallschutzkies ist rundkörniger, gewaschener Kies mit 2 bis 8 mm Körnung, ohne gebrochene Kanten. Die Dicken entsprechen denen von Sand: 200 mm bis 2 m, 300 mm bis 3 m, plus 100 mm. Er entwässert besser als Sand, friert weniger, und er lädt nicht zum Buddeln ein, was ihn unter Schaukeln beliebt macht. Nachteile sind das Werfen der Steine, der Abrieb an Rutschen und dass er in Schuhen nach Hause wandert. Splitt, also gebrochenes Material, ist kein Fallschutz.

**Balkendiagramm mit Einbaudicken von 300 mm bis 2 m und 400 mm bis 3 m freier Fallhöhe für Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand und Kies.**

- Rindenmulch, bis 2 m Fallhöhe: 300 mm — 200 mm plus 100 mm Zuschlag
- Rindenmulch, bis 3 m Fallhöhe: 400 mm — 300 mm plus 100 mm Zuschlag
- Holzhackschnitzel, bis 2 m: 300 mm — 200 mm plus 100 mm Zuschlag
- Holzhackschnitzel, bis 3 m: 400 mm — 300 mm plus 100 mm Zuschlag
- Sand oder Kies, bis 2 m: 300 mm — 200 mm plus 100 mm Zuschlag
- Sand oder Kies, bis 3 m: 400 mm — 300 mm plus 100 mm Zuschlag

*Einbaudicke loser Fallschutzmaterialien nach DIN EN 1176-1: Mindestdicke plus 100 mm Zuschlag für das Wegspielen.*

## Fallschutzplatten und Gussböden

Bei gebundenen Böden gibt es keine Tabelle. Fallschutzplatten aus Gummigranulat, fugenlose Gussböden und Kunstrasen mit Dämpfschicht werden vom Hersteller nach dem Prüfverfahren der DIN EN 1177 getestet: Ein Prüfkopf fällt aus steigender Höhe auf den Boden, bis der Wert HIC 1000 erreicht ist, und diese Höhe ist die kritische Fallhöhe des Produkts. Sie steht im Datenblatt, oft auch auf der Platte, und sie ist die Zahl, die mit der freien Fallhöhe des Geräts verglichen wird. Eine 40-mm-Platte deckt typischerweise deutlich weniger als eine 80-mm-Platte, aber die Zahl gilt je Produkt, nicht je Dicke.

Der Vorteil ist die Beständigkeit: Platten werden nicht weggespielt, brauchen kein Nachfüllen und sind mit Rollstuhl und Kinderwagen befahrbar, was der Barrierefreiheit entgegenkommt, die DIN 18034-1 für Spielplätze fordert. Der Nachteil ist, dass ihre Dämpfung mit den Jahren nachlässt, ohne dass man es sieht, und dass sich Platten an den Rändern heben und Stolperkanten bilden. Bei Zweifeln kann die Dämpfung vor Ort mit einem mobilen Fallgerät nach DIN EN 1177 gemessen werden; einige Kontrollbüros bieten das an.

## Rasen, Erde und Beton: was wo erlaubt ist

| Boden | Zulässig bis | Bedingung |
| --- | --- | --- |
| Beton, Asphalt, Pflaster | 600 mm | keine erzwungene Bewegung |
| Oberboden | 1 m | gepflegt, ohne Steine und Wurzeln |
| Rasen | 1,5 m | nach der deutschen Tabelle I.1 der DIN EN 1176-1; die DGUV empfiehlt für Kitas höchstens 1 m |
| Lose Materialien | 2 m oder 3 m | je Mindestdicke, siehe oben |
| Platten, Gussböden, Kunstrasen | kritische Fallhöhe des Produkts | Datenblatt des Herstellers |

Rasen ist damit für niedrige Geräte in Ordnung, für die Schaukel nicht, und er ist es nur, solange er Rasen ist. Die abgetretene Erdmulde unter dem Schaukelsitz ist kein Rasen mehr, und sie ist der häufigste Befund auf kleinen Wohnhofspielplätzen.

## Der Fallraum: die Fläche zählt, nicht nur das Material

Der beste Boden hilft nicht, wenn er zu klein ist. DIN EN 1176-1 unterscheidet den Fallraum, also den Raum, den ein fallendes Kind durchquert, von der Aufprallfläche, auf der es landet. Bis 1,5 m freie Fallhöhe reicht der Fallraum mindestens 1,5 m nach allen Seiten über den Rand des Geräts hinaus. Darüber wächst er mit: zwei Drittel der freien Fallhöhe plus 0,5 m, also 1,83 m bei 2 m und 2,5 m bei 3 m. Innerhalb dieser Fläche darf nichts stehen, was ein Kind treffen kann: kein Zaun, kein Baum, keine Bank, kein anderes Gerät.

Schaukeln und Rutschen haben eigene, größere Bereiche, weil die Bewegung das Kind weiter trägt. Bei Schaukeln reicht der Fallschutz in Schwingrichtung weit über den Sitz hinaus, bei Rutschen um den Auslauf. Die Maße stehen in den Geräteteilen der Norm und in der Aufstellanleitung des Herstellers, und die Aufstellanleitung ist das Dokument, das bei einer Nachrüstung des Bodens zuerst gelesen werden sollte.

## Was die Kontrolle am Boden findet

- Bei der Sichtkontrolle: Glas, Spritzen, Kot, Fremdkörper; sichtbare Mulden unter Schaukel und Rutsche; gehobene Plattenkanten; Pfützen, die auf verstopfte Entwässerung deuten.
- Bei der Funktionskontrolle: Dicke des losen Materials mit dem Zollstock an den Belastungsstellen messen, nicht am Rand; Verdichtung und Verrottung; Fugen und Verklebung der Platten; freie Fallhöhe und Fallraum nach Reparaturen oder Umbauten neu abgleichen.
- Einmal im Jahr durch die externe Fachkraft: Gesamtzustand, Alter der Platten, gegebenenfalls Messung der Dämpfung.

Wie diese Punkte in die Routine passen, steht in der [Checkliste für die Spielplatzkontrolle](https://lekko.tech/de/blog/checkliste-fuer-die-spielplatzkontrolle) und im Ratgeber zu den [Kontrollintervallen](https://lekko.tech/de/blog/wie-oft-muss-ein-spielplatz-kontrolliert-werden).

## Fragen und Antworten

### Welcher Bodenbelag ist auf dem Spielplatz vorgeschrieben?

Keiner bestimmte. DIN EN 1176-1 schreibt nicht das Material vor, sondern die Leistung: Über 600 mm freier Fallhöhe muss die kritische Fallhöhe des Bodens mindestens der freien Fallhöhe des Geräts entsprechen. Ob das mit Sand, Kies, Rindenmulch, Holzhackschnitzeln oder Platten erreicht wird, entscheidet der Betreiber nach Nutzung, Pflegeaufwand und Budget.

### Wie dick muss Rindenmulch unter einer Schaukel sein?

Für eine übliche Schaukel mit bis zu 2 m freier Fallhöhe 200 mm Mindestdicke, eingebaut 300 mm wegen des Zuschlags für das Wegspielen, mit einer Körnung von 20 bis 80 mm. Gemessen wird unter dem Sitz, wo die Schicht am schnellsten schwindet, nicht am Rand des Fallraums.

### Ist Rasen als Fallschutz erlaubt?

Ja. Die deutsche Fassung der DIN EN 1176-1 lässt Rasen in ihrer nationalen Tabelle I.1 bis 1,5 m freier Fallhöhe zu, Oberboden bis 1 m, jeweils gepflegt und ohne Kahlstellen, Wurzeln oder Mulden. Die DGUV Information 202-022 empfiehlt für Kitas, Rasen nur bis 1 m zu rechnen. Für Schaukeln, Wippen und andere Geräte mit erzwungener Bewegung reicht er nicht.

### Wie oft muss Fallschutzsand ausgetauscht oder nachgefüllt werden?

Eine feste Frist nennt die Norm nicht. Nachgefüllt wird, sobald die Funktionskontrolle an den Belastungsstellen weniger als die Mindestdicke misst; gelockert wird, wenn der Sand verdichtet ist. Ein vollständiger Austausch ist eine Hygienefrage und wird von vielen Betreibern alle paar Jahre oder nach Verunreinigung gemacht.

### Brauchen Federwippen und Wippen einen Fallschutz, obwohl sie niedrig sind?

Ja. Geräte mit erzwungener Bewegung brauchen nach DIN EN 1176-1 einen stoßdämpfenden Boden unabhängig von der freien Fallhöhe, weil das Kind nicht einfach fällt, sondern geworfen wird. Für Federwippen reicht meist eine kleine Fläche aus losem Material oder Platten, aber Beton oder Pflaster sind hier nicht zulässig.

## Quellen

- [DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-1/373506855)
- [DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1177/375084273)
- [DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-7/315348763)
- [DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18034-1/326134676)
- [Ausführungsvorschriften zu § 8 Absatz 2 und 3 der Bauordnung für Berlin – Notwendige Kinderspielplätze (Fassung 2024)](https://www.berlin.de/sen/sbw/_assets/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/av_kinderspielplaetze.pdf)
- [DGUV Information 202-022 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte (DGUV)](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1383/aussenspielflaechen-und-spielplatzgeraete)
- [§ 823 BGB Schadensersatzpflicht (Bürgerliches Gesetzbuch)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html)

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