# Spielplatz in der WEG: wer kontrolliert, wer haftet, wer bezahlt

> **Kurze Antwort:** Betreiberin des Spielplatzes im Hof ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht die Hausverwaltung und nicht der Hausmeister. Die Verwaltung organisiert: Sichtkontrollen durch den Hausmeister, Funktionskontrollen alle ein bis drei Monate, einmal im Jahr die Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Was die Gemeinschaft dafür braucht, ist ein Beschluss, ein Auftrag und ein Ordner, in dem jeder Rundgang mit Datum und Namen steht.

Kategorie: Verantwortung und Regeln · Veröffentlicht: 2026-08-04 · Aktualisiert: 2026-09-19 · Autor: August (Lekko) · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/de/blog/spielplatz-in-der-weg-wer-kontrolliert-und-wer-haftet

Der Sandkasten hinter dem Haus taucht in keiner Teilungserklärung als eigener Posten auf. Er steht auf dem Grundstück, das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum, und damit gehört er allen Eigentümern zusammen, nach Miteigentumsanteilen. Das ist der ganze Grund, warum die Frage «wer kümmert sich um den Spielplatz» in einer Wohnungseigentümergemeinschaft so oft unbeantwortet bleibt: Was allen gehört, gehört im Alltag niemandem, bis die Schaukel quietscht oder ein Kind vom Klettergerüst fällt.

Dieser Ratgeber sortiert die Rollen so, wie sie in einer deutschen WEG tatsächlich verteilt sind: die Gemeinschaft als Betreiberin, die Hausverwaltung als Organisatorin, der Hausmeister oder ein Gartenbaubetrieb als die Person, die durch den Hof geht, und einmal im Jahr eine externe Fachkraft. Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften haben andere Organe, und am Ende steht, was sich dadurch ändert.

## Gemeinschaftseigentum: warum der Spielplatz allen gehört

Nach § 1 WEG ist alles Gemeinschaftseigentum, was nicht Sondereigentum ist, und Sondereigentum sind die Wohnungen. Außenanlagen, Wege, Grünflächen und Spielgeräte fallen darunter, auch dann, wenn ein einzelner Eigentümer die Schaukel vor Jahren gestiftet hat. Wer sie unterhält, entscheidet die Eigentümerversammlung, bezahlt wird aus dem gemeinschaftlichen Vermögen, also aus dem Wirtschaftsplan oder der Erhaltungsrücklage.

In vielen Bundesländern ist der Spielplatz zudem kein freiwilliger Luxus. Die Landesbauordnungen verlangen bei Wohngebäuden ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück, und in Berlin schreibt § 8 BauO Bln nicht nur das Anlegen, sondern auch das Instandhalten vor. Ein Rückbau, weil sich niemand kümmern will, ist deshalb nicht in jeder Stadt eine reine Beschlussfrage; die Schwellen und die Bayern-Ausnahme stehen im [Ratgeber zu den Vorschriften](https://lekko.tech/de/blog/welche-vorschriften-gelten-fuer-spielplaetze-in-deutschland).

## Die Gemeinschaft haftet, die Verwaltung organisiert

Wer eine Fläche für andere öffnet, muss dafür sorgen, dass von ihr keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Deutsche Gerichte leiten diese Verkehrssicherungspflicht aus § 823 Absatz 1 BGB ab, und sie trifft den Betreiber der Anlage. Bei einem Spielplatz im Hof ist das die Eigentümergemeinschaft als Verband. Ihre Rechtsfähigkeit haben die Gerichte 2005 anerkannt, und seit der WEG-Reform 2020 steht sie in § 9a WEG: Die Gemeinschaft kann verklagt werden und schließt die Haftpflichtversicherung im eigenen Namen ab.

Die Pflicht lässt sich übertragen, auf die Hausverwaltung, auf einen Hausmeisterdienst, auf einen Gartenbaubetrieb. Was bei der Gemeinschaft bleibt, ist die Auswahl des Beauftragten und die Kontrolle, ob er tut, was vereinbart ist. Genau an dieser Stelle entscheidet sich nach einem Unfall, wer den Schaden trägt: Eine Gemeinschaft, die zeigen kann, wen sie wann womit beauftragt hat und dass die Rundgänge stattfanden, steht anders da als eine, die nur den Vertrag mit dem Hausmeister vorlegen kann.

> Zwei Verträge sind hier zu unterscheiden. Der Verwaltervertrag regelt, was die Hausverwaltung schuldet, oft nur die Organisation. Der Hausmeister- oder Pflegevertrag regelt, wer tatsächlich durch den Hof geht. Steht der Spielplatz in keinem von beiden, geht auch niemand.

**Ablaufdiagramm mit fünf Kästen von der Eigentümergemeinschaft über Hausverwaltung, Hausmeister und externe Fachkraft bis zum Dokumentationsordner.**

- 1. Eigentümergemeinschaft: Betreiberin, beschließt und bezahlt aus Wirtschaftsplan oder Rücklage
- 2. Hausverwaltung: beauftragt, sammelt Berichte, antwortet dem Versicherer
- 3. Hausmeister oder Gartenbaubetrieb: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle, meldet Mängel
- 4. Externe Fachkraft: jährliche Hauptinspektion, schreibt den Inspektionsbericht
- 5. Der Ordner: Kataster, Kontrollberichte, Mängelliste, Rechnungen

*Die Verantwortungskette in einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Die Pflicht beginnt und endet bei der Gemeinschaft, die Arbeit liegt dazwischen.*

## § 27 WEG: was die Hausverwaltung ohne Beschluss beauftragen darf

Die Frage, die Verwalter zuerst stellen, lautet nicht «wie oft», sondern «darf ich das einfach bestellen». § 27 WEG in der Fassung seit 2020 gibt dem Verwalter die Befugnis, Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, ohne Beschluss zu treffen, und außerdem alles, was zur Abwendung eines Nachteils keinen Aufschub duldet. Die Eigentümer können diese Befugnisse durch Beschluss erweitern oder einschränken.

Für den Spielplatz heißt das in der Regel: Eine defekte Schaukel absperren und den Sitz austauschen lassen, ja. Eine jährliche Hauptinspektion beauftragen, meistens ja, je nach Kosten, Größe der Anlage und Vereinbarung. Den Fallschutzboden unter allen Geräten erneuern oder das Klettergerüst ersetzen, nein, das ist eine Erhaltungsmaßnahme, die in die Versammlung gehört. Was im Zweifel gilt, sagt die Gemeinschaft am besten selbst, mit einem Beschluss, der die Spielplatzkontrolle als Daueraufgabe benennt.

## Wer durch den Hof geht: Hausmeister, Gärtner, externe Fachkraft

DIN EN 1176-7 beschreibt drei Inspektionsstufen, und in einer Wohnanlage lassen sie sich fast immer denselben drei Personen zuordnen. Die Sichtkontrolle macht, wer ohnehin da ist: der Hausmeister beim Müllrundgang, der Gärtner beim Mähen. Sie hat kein festes Intervall, sondern richtet sich nach der Nutzung; in einem offenen Hof mit vielen Kindern kann das täglich sein, in einer kleinen Anlage mit zwei Geräten reicht ein fester Wochentag. Die Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate braucht Werkzeug und einen Zollstock und wird oft an den Gartenbaubetrieb vergeben, der auch die Hecken schneidet.

Die jährliche Hauptinspektion vergibt die Verwaltung an eine externe Fachkraft. Die Norm nennt sie eine sachkundige Person; in Deutschland ist das in der Praxis jemand, der nach DIN 79161 als Spielplatzprüfer qualifiziert ist, oft angestellt bei einem Gerätehersteller, einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder einem freien Kontrollbüro. Diese Qualifikation ist freiwillig, kein Gesetz verlangt sie; sie ist aber der in der Praxis übliche Nachweis der Sachkunde, nach dem im Schadensfall gefragt wird.

**Zeitleiste mit drei Stufen: Sichtkontrolle durch den Hausmeister, Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate, jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft.**

- Sichtkontrolle (nutzungsabhängig, bis täglich): Hausmeister oder Gärtner; Glas, Vandalismus, lose Teile, Bodenzustand
- Funktionskontrolle (alle ein bis drei Monate): Hausmeister mit Werkzeug oder Gartenbaubetrieb; Verschleiß, Standfestigkeit
- Jährliche Hauptinspektion (höchstens alle zwölf Monate): externe Fachkraft im Auftrag der Verwaltung; Inspektionsbericht in den Ordner

*Die drei Stufen der DIN EN 1176-7 und wer sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft üblicherweise übernimmt.*

## Genossenschaft und Wohnungsbaugesellschaft: derselbe Hof, andere Organe

Nicht jeder Wohnhof gehört einer WEG. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist die Genossenschaft Eigentümerin und Betreiberin, Vorstand und Aufsichtsrat sind die Organe, und die Bewohner sind Mitglieder mit Nutzungsvertrag. Bei einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, etwa einer GmbH der Stadt, liegt die Verantwortung bei der Geschäftsführung, und die Spielplätze werden meist zentral über die Technik- oder Bestandsabteilung bewirtschaftet.

Der Unterschied zur WEG ist organisatorisch, nicht rechtlich. Die Pflicht, hinzusehen, ist dieselbe. Was sich ändert, ist die Größe: Eine Genossenschaft mit dreißig Höfen oder eine Wohnungsbaugesellschaft mit zweihundert Spielplätzen braucht ein System, in dem jeder Hof seine eigene Kontrollhistorie hat, und einen Blick darauf, wo eine Funktionskontrolle überfällig ist. Bei einer einzelnen WEG mit zwei Geräten reicht ein Ordner.

## Was in die nächste Eigentümerversammlung gehört

1. Ein Tagesordnungspunkt «Spielplatz», mit der Liste der Geräte, dem Baujahr und dem Datum der letzten Hauptinspektion. Wenn es keine gab, steht das dort.
2. Ein Beschluss, wer die Sichtkontrollen und die Funktionskontrollen macht und in welchem Abstand, und dass sie dokumentiert werden.
3. Ein Beschluss über die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft und ihre Finanzierung aus dem Wirtschaftsplan.
4. Eine Klarstellung, was die Verwaltung nach § 27 WEG ohne Rückfrage beauftragen darf, etwa Reparaturen bis zu einem Betrag und das sofortige Absperren eines Geräts.
5. Ein Ort für die Unterlagen, den ein neuer Verwalter findet.

## Nach einem Unfall: der Ordner, den der Versicherer sehen will

Verletzt sich ein Kind im Hof, meldet die Verwaltung den Fall der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Gemeinschaft. Die erste Frage des Versicherers ist nicht, ob die Gemeinschaft Schuld hat, sondern was sie vorlegen kann: das Verzeichnis der Geräte, die Kontrollberichte der letzten Monate, den letzten Inspektionsbericht, die Mängelliste mit dem, was behoben wurde. Fehlt das, verhandelt die Gemeinschaft aus der schwächeren Position, und sie kann das noch dreißig Jahre nach dem Unfall tun, denn so lange läuft die Höchstfrist für Ansprüche wegen Körperverletzung nach § 199 Absatz 2 BGB.

Wie die vier Teile dieser Dokumentation aussehen und wie wenig zum Anfangen reicht, steht im Ratgeber zur [Dokumentation der Spielplatzkontrolle](https://lekko.tech/de/blog/spielplatzkontrolle-dokumentieren-was-in-die-unterlagen-gehoert). Welche Punkte der Hausmeister beim Rundgang abgeht, in der [Checkliste](https://lekko.tech/de/blog/checkliste-fuer-die-spielplatzkontrolle).

**Die fünf Fragen, die eine WEG beantworten können sollte**

- Welche Geräte stehen im Hof, seit wann, von welchem Hersteller?
- Wer geht wie oft durch den Hof, und wo steht, dass er es getan hat?
- Wann war die letzte Hauptinspektion, und wo liegt der Bericht?
- Welche Mängel sind offen, seit wann, und wer kümmert sich?
- Was darf die Verwaltung allein beauftragen, und was braucht einen Beschluss?

## Fragen und Antworten

### Wer haftet, wenn sich ein Kind auf dem Spielplatz im Hof verletzt?

Zunächst die Eigentümergemeinschaft als Betreiberin; deutsche Gerichte leiten die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 Absatz 1 BGB ab. Hat sie die Kontrolle auf Verwaltung oder Hausmeister übertragen, kann die Verantwortung auf diese übergehen, die Gemeinschaft bleibt aber dafür verantwortlich, dass sie den Richtigen ausgewählt und ihn kontrolliert hat. Ob am Ende jemand zahlt, hängt davon ab, ob eine vermeidbare Gefahr übersehen wurde, nicht davon, dass ein Unfall passiert ist.

### Darf die Hausverwaltung ein Spielgerät einfach sperren oder abbauen lassen?

Sperren ja: Die Abwendung einer akuten Gefahr duldet keinen Aufschub, und § 27 WEG deckt das. Abbauen ist etwas anderes. Der dauerhafte Rückbau ist eine Veränderung des Gemeinschaftseigentums und braucht einen Beschluss, und wo die Landesbauordnung einen Spielplatz für das Gebäude verlangt, kann er ohnehin nicht einfach entfallen.

### Muss die WEG jedes Jahr eine externe Fachkraft bestellen?

Kein Gesetz schreibt es einer WEG vor. DIN EN 1176-7 sieht die jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person vor, und der Versicherer fragt nach genau diesem Bericht. Wer sie nicht bestellt, muss im Schadensfall erklären, womit er die Standfestigkeit und den Verschleiß der Geräte anders beurteilt hat. Für die meisten Gemeinschaften ist der Bericht die billigere Antwort.

### Gilt das auch, wenn Kinder von außerhalb im Hof spielen?

Ja. Die Verkehrssicherungspflicht gilt gegenüber jedem, der die Anlage befugt nutzt, und Gerichte verlangen besondere Vorkehrungen, wenn Kinder, befugt oder unbefugt, regelmäßig auf der Anlage spielen. Ein Schild «nur für Bewohner» ändert an der Pflicht wenig, solange die Geräte frei zugänglich sind.

### Was kostet die Spielplatzkontrolle eine Gemeinschaft?

Die Sichtkontrolle kostet nichts extra, wenn der Hausmeister ohnehin durch den Hof geht. Die Funktionskontrolle ist ein Posten im Pflegevertrag. Die jährliche Hauptinspektion wird pro Spielplatz oder pro Gerät abgerechnet, die Preise unterscheiden sich stark nach Region und Anbieter. Teuer wird es fast nie durch die Kontrolle, sondern durch das, was sie findet: ein verrottetes Fundament, ein Fallschutzboden, der seit Jahren nicht nachgefüllt wurde.

## Quellen

- [§ 823 BGB Schadensersatzpflicht (Bürgerliches Gesetzbuch)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html)
- [§ 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (Wohnungseigentumsgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html)
- [§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (Bürgerliches Gesetzbuch)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html)
- [Ausführungsvorschriften zu § 8 Absatz 2 und 3 der Bauordnung für Berlin – Notwendige Kinderspielplätze (Fassung 2024)](https://www.berlin.de/sen/sbw/_assets/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/av_kinderspielplaetze.pdf)
- [Musterbauordnung (MBO) – Bauministerkonferenz (ARGEBAU)](https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991)
- [DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-7/315348763)
- [DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-1/373506855)
- [DIN 79161-2 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern – Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-79161-2/396106654)

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