# Spielplatzkontrolle dokumentieren: was in die Unterlagen gehört

> **Kurze Antwort:** Die Dokumentation antwortet auf vier Fragen: Was haben wir? Was kann schiefgehen? Was tun wir, wie oft und wer? Und woran sieht man, dass es gemacht wurde? Praktisch heißt das: ein Verzeichnis der Spielgeräte, eine schriftliche Einschätzung von Nutzung und Intervallen, eine Beschreibung der Routinen mit Namen — und eine fortlaufende Dokumentation der Rundgänge mit Mängeln, Behebungen und Abschlussdatum.

Kategorie: Verantwortung und Regeln · Veröffentlicht: 2026-08-04 · Aktualisiert: 2026-08-04 · Autor: Lekko-Redaktion (Lekko) · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/de/blog/spielplatzkontrolle-dokumentieren-was-in-die-unterlagen-gehoert

Darin liegt eine unangenehme Asymmetrie: Ein Rundgang, der gemacht, aber nicht aufgeschrieben wurde, ist an dem Tag, an dem jemand fragt, nicht von einem Rundgang zu unterscheiden, der nie stattgefunden hat. Die Dokumentation ist keine Verwaltung obendrauf. Sie ist das Einzige, was die Arbeit hinterher sichtbar macht.

## Die vier Fragen, die die Unterlagen beantworten

**Vier Fragen**

- **Was haben wir?** Ein aktuelles Verzeichnis der Spielgeräte und Flächen, mit Standort.
- **Was kann schiefgehen?** Eine schriftliche Einschätzung: wie stark wird der Platz genutzt, welche Risiken gibt es, welche Intervalle folgen daraus.
- **Was tun wir, wie oft und wer?** Die Routinen für die drei Stufen, mit dem Namen der verantwortlichen Person.
- **Woran sehen wir, dass es gemacht wurde?** Eine fortlaufende Dokumentation der Rundgänge, Befunde, Behebungen und abgeschlossenen Mängel.

Die ersten drei schreibt man einmal und aktualisiert sie, wenn sich etwas ändert. Die vierte wächst mit jedem Rundgang, und sie wiegt am schwersten: Die ersten drei beschreiben eine Absicht, die vierte zeigt, was tatsächlich passiert ist.

## Das Verzeichnis der Geräte — im Amtsdeutsch das Spielplatzkataster

Es ist langweilig zu erstellen und unmöglich zu ersetzen. Ohne eine Liste dessen, was auf der Fläche steht, lässt sich weder zeigen, dass etwas kontrolliert wurde, noch bemerken, dass ein Gerät übersprungen wurde. In Kommunen heißt diese Liste **Spielplatzkataster**, in einer Eigentümergemeinschaft ist es eine halbe Stunde mit dem Telefon in der Hand.

- **Ein eindeutiger Name oder eine Nummer** pro Gerät — „die Schaukel“ hilft nicht, wenn es zwei gibt.
- **Typ und Standort**, gern mit einem Foto von vorn bei Tageslicht.
- **Hersteller und Modell**, soweit das Typenschild noch da und lesbar ist.
- **Aufstellungsjahr**, oder die beste Schätzung, wenn es niemand weiß.
- **Freie Fallhöhe** und die Art des Fallschutzbodens, auf dem das Gerät steht.
- **Betriebsanleitung und Produktunterlagen**, soweit vorhanden.

## Die Einschätzung, was schiefgehen kann

Das Wort Risikoeinschätzung lässt die meisten an ein Beraterhonorar denken. Das muss es nicht sein. Eine brauchbare Einschätzung für den Spielplatz einer Wohnanlage ist eine Seite, die drei Fragen beantwortet: Welche Geräte können die schwersten Verletzungen verursachen, was ist das wahrscheinlichste Ereignis, und was tun wir, um die Chance darauf zu verkleinern? Hat es bei Ihnen schon einen Unfall oder einen Beinahe-Unfall gegeben, gehört er dazu — zusammen mit dem, was Sie danach geändert haben.

**Beispiel: drei Zeilen aus einer einfachen Einschätzung**

| Was passieren kann | Folge | Was wir tun | Verantwortlich |
| --- | --- | --- | --- |
| Kind fällt vom Klettergerüst mit 1,8 m freier Fallhöhe auf einen zu dünnen Fallschutzboden | Bruch oder Kopfverletzung | Dicke der Holzschnitzel bei jeder Funktionskontrolle messen und auf 300 + 100 mm auffüllen | Hausmeisterdienst |
| Kordel an einer Kapuze bleibt am Einstieg der Rutsche hängen | Strangulation | Fangstellen bei jedem Rundgang ansehen; Eltern auf Oberbekleidung ohne Kordeln hinweisen | Verwaltungsbeirat |
| Glasscherben im Sandkasten am Montagmorgen | Schnittverletzung | Sichtkontrolle jeden Montag; Bewohner melden Funde über den Aushang im Treppenhaus | Benannte verantwortliche Person |

## Die Dokumentation, die am schwersten wiegt

Ein brauchbarer Eintrag zu einem Rundgang hat fünf Angaben: Datum, wer ihn gemacht hat, welches Gerät gemeint ist, welche Stufe es war, und was an jedem Kontrollpunkt gefunden wurde. Kein Befund ist auch ein Ergebnis — „nichts zu bemerken“ mit Datum und Namen ist Dokumentation, eine leere Zeile ist nichts.

Befunde bekommen ihre eigene Geschichte: was nicht in Ordnung ist, wie schwer es wiegt, was getan werden soll, bis wann, und wann es getan wurde. Das letzte Datum ist das am häufigsten fehlende. Ein Mangel, der zwei Jahre offen steht, dokumentiert, dass die Gefahr bekannt war und stehen gelassen wurde — das genaue Gegenteil von dem, was die Unterlagen zeigen sollen.

Zwei Berichte sind dabei zu unterscheiden, und die Wörter dafür sind nicht beliebig: Der eigene Rundgang ergibt einen **Kontrollbericht**, die jährliche Hauptinspektion von außen einen **Inspektionsbericht**. Beide gehören in dieselbe Ablage, aber sie beantworten nicht dasselbe, und wer sie durcheinanderbringt, glaubt am Ende, die eine Runde ersetze die andere.

**Fragen, die Sie ohne Suchen beantworten sollten**

- Wann war die letzte Sichtkontrolle, und von wem?
- Wie viele offene Mängel gibt es gerade, und welcher ist der älteste?
- Wann war die letzte jährliche Hauptinspektion, und sind ihre Mängel abgeschlossen?
- Wer ist namentlich für den Spielplatz verantwortlich?
- Wie haben Sie das Risiko am höchsten Gerät eingeschätzt?
- Was passiert, wenn ein Bewohner einen Mangel meldet — wer erfährt davon, und welche Frist wird gesetzt?

## Wie lange muss das aufbewahrt werden?

Die Norm nennt keine Aufbewahrungsfrist, auf die man sich stützen könnte, und wir erfinden keine. Die praktische Grenze ist eine andere: Die Unterlagen sollten die Geschichte eines Geräts erzählen können, solange das Gerät dort steht. Der letzte Inspektionsbericht und alles, was seither passiert ist, sind das Minimum. Reichen Ihre Unterlagen mehrere Jahre zurück, zeigen sie zusätzlich eine Entwicklung — dass aufgefüllt wird, dass derselbe Mangel nicht wiederkommt, dass ein kritischer Mangel in derselben Woche abgeschlossen wurde.

## Geht das nicht auch in einer Tabelle?

Im Prinzip ja. Eine Tabelle, ein geteilter Ordner und eine Erinnerung im Kalender decken auf dem Papier alles ab. In der Praxis bricht es an drei Stellen: Niemand rechnet Fälligkeit pro Gerät und pro Stufe, niemand sieht, ob ein Mangel abgeschlossen wurde, und niemand findet die Unterlagen des Vorjahres, wenn die Verwaltung oder der Beirat gewechselt hat. Das ist nicht die Schuld der Tabelle — eine Kontrollroutine ist ein laufender Vorgang, und eine Tabelle ist eine Momentaufnahme.

Ob auf Papier oder digital, ist der Dokumentation gleichgültig. Entscheidend sind drei Dinge: dass sie vollständig ist, dass sie ohne die Person auffindbar bleibt, die sie geführt hat, und dass sie sich vorzeigen lässt. Genau der Wechsel ist das stärkste Argument dafür, Dinge aufzuschreiben statt sie zu verabreden: Ein Beirat sitzt ein paar Jahre, ein Spielplatz steht zwanzig.

Wenn Sie von null anfangen, ist die Reihenfolge der einfachste Teil: erst das Verzeichnis, dann die Intervalle, dann der erste Rundgang. Wie die drei Stufen zusammenhängen, steht in [wie oft kontrolliert werden muss](https://lekko.tech/de/blog/wie-oft-muss-ein-spielplatz-kontrolliert-werden).

## Fragen und Antworten

### Was muss in einem Kontrollbericht stehen?

Datum, wer den Rundgang gemacht hat, welche Stufe es war, welche Geräte kontrolliert wurden und das Ergebnis pro Kontrollpunkt. Befunde brauchen eine Einordnung, eine Behebung, eine verantwortliche Person und eine Frist — und ein Abschlussdatum, wenn sie behoben sind. Ein Foto des Mangels und eines der Behebung machen den Bericht deutlich stärker.

### Muss die Einschätzung schriftlich sein?

Wenn sie etwas nützen soll, ja. DIN EN 1176-7 geht davon aus, dass der Betreiber die Nutzung einschätzt und die Intervalle daraus ableitet, und eine Einschätzung, die nur im Kopf eines Beiratsmitglieds existiert, lässt sich weder vorzeigen noch übergeben. Eine datierte Seite reicht zum Anfangen.

### Was ist der Unterschied zwischen einem Mangel und einem Hinweis?

Ein Mangel ist ein Zustand, der nicht in Ordnung ist und behoben werden muss. Ein Hinweis ist etwas, das noch kein Mangel ist, aber dorthin unterwegs: beginnender Rost, etwas zu wenig Fallschutz, eine Schraube, die sich löst. Hinweise sind es wert, erfasst zu werden, weil sie eine Entwicklung zeigen, bevor daraus ein Mangel wird.

### Wer sollte Zugang zu den Unterlagen haben?

Alle, die eine Rolle darin haben: der Beirat oder Vorstand, die Hausverwaltung, der Hausmeisterdienst oder der Betrieb, der die Rundgänge macht, und die externe Fachkraft, die zur jährlichen Hauptinspektion kommt. Die praktische Anforderung ist, dass sich alles ohne die Person finden lässt, die es angelegt hat. Ein Ordner bei einem früheren Beiratsmitglied ist keine Dokumentation.

### Wie lange sollten wir die Berichte aufbewahren?

Solange das Gerät dort steht, ist die einfachste und sicherste Regel. Das Minimum ist die letzte jährliche Hauptinspektion und alles, was seither erfasst wurde. Eine Frist, auf die man sich stützen könnte, nennt die Norm nicht — und Zahlen, die im Markt kursieren, geben wir nicht als gesichert weiter. Mehrere Jahre Historie sind trotzdem wertvoll, weil eine Forderung nach einem Unfall lange nach dem Ereignis kommen kann.

## Quellen

- [DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-7/315348763)
- [DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-1/373506855)
- [§ 823 BGB Schadensersatzpflicht (Bürgerliches Gesetzbuch)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html)

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