# Jährliche Hauptinspektion: was Sie fragen sollten

> **Kurze Antwort:** Die jährliche Hauptinspektion findet in Abständen von höchstens zwölf Monaten statt und wird von einer dafür qualifizierten, unabhängigen externen Fachkraft durchgeführt. Sie ist der vollständige Durchgang über Sicherheitsniveau und Konstruktion, samt Fundamenten und tragenden Teilen, die dafür freigelegt werden müssen. Der Bericht wird archiviert, und die Mängel darin werden wie alle anderen nachverfolgt.

Kategorie: Kontrollen und Mängel · Aktualisiert: 2026-08-04 · Herausgeber: Lekko · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/de/hilfe/jaehrliche-hauptinspektion

Was die jährliche Hauptinspektion abdeckt, wer sie durchführt, was DIN 79161 damit zu tun hat, und was Sie vom Bericht verlangen sollten.

## So machen Sie es in Lekko

Die jährliche Hauptinspektion ist die gründliche Inspektion, die üblicherweise eine externe Fachkraft durchführt. **DIN EN 1176-7** nennt sie so und setzt für sie einen Abstand von höchstens zwölf Monaten an. In der App erfassen Sie das Ergebnis: wer sie durchgeführt hat, wann, und welche Mängel gefunden wurden.

> Lekko führt diese Inspektion nicht durch, und ein Eintrag hier ist selbst keine Inspektion. Die App ist die Stelle, an der der Bericht der Fachkraft liegt und an der die Funde weiterverfolgt werden.

1. Starten Sie eine neue Kontrolle und wählen Sie die Kontrollart „Jährliche Hauptinspektion“.
2. Wählen Sie die Spielgeräte aus, die dabei waren.
3. Erfassen Sie die Mängel und Hinweise, die die Fachkraft gefunden hat – mit Schwere und gern mit Foto.
4. Laden Sie den Inspektionsbericht hoch. Er wird bei allen Spielgeräten der Runde gespeichert und ist danach von jedem einzelnen aus abrufbar.
5. Tragen Sie ein, wer die Inspektion durchgeführt hat, und schließen ab.

> Für die jährliche Hauptinspektion gibt es in der App keine Checkliste – die Dokumentation ist der Bericht der Fachkraft. Sie erfassen die Funde, damit sie zusammen mit allem anderen nachverfolgt werden können.

### Wen Sie damit beauftragen

Die Qualifikation der Personen, die solche Inspektionen durchführen, beschreibt **DIN 79161-1 und -2**; die Bezeichnung daraus lautet „qualifizierte Spielplatzprüferin“ beziehungsweise „qualifizierter Spielplatzprüfer“. Das ist eine Norm und kein Gesetz: eine Pflicht, gerade diese Qualifikation zu verlangen, folgt daraus nicht. Wir stellen selbst keine Qualifikationsnachweise aus und vermitteln keine Fachkräfte. Wonach Sie fragen können, wenn Sie ein Angebot einholen: welche Teile der Anlage die Inspektion umfasst, ob der Fallschutzboden mit einbezogen ist, und in welcher Form Sie den Bericht bekommen.

Ein guter Zeitpunkt ist der Beginn der Spielsaison, damit die Funde vor der Zeit mit der stärksten Nutzung behoben sind. Wenn Sie den Termin einmal gelegt haben, erinnert die App von selbst daran, weil die Stufe wie die anderen ein Intervall hat.

Die Mängel aus der jährlichen Hauptinspektion landen in der normalen Übersicht bei den Mängeln und werden genauso nachverfolgt wie alle anderen: verantwortliche Person, Frist und eine Behebung, die sie abschließt.

## Was die Hauptinspektion abdeckt

Die Hauptinspektion geht tiefer, als Sie selbst können. Sie ist eine Beurteilung, ob die Geräte weiter den Anforderungen der DIN EN 1176 entsprechen, und sie deckt Teile ab, die von der Erdoberfläche aus nicht zu sehen sind:

- Konstruktion und tragende Teile, einschließlich verdeckter Befestigungen.
- Fundamente – die dafür häufig freigelegt werden müssen.
- Korrosion und Fäule unter der Erdoberfläche, dort wo Metall und Holz die Erde berühren.
- Freie Fallhöhen und Fallräume, gemessen gegen die dokumentierte kritische Fallhöhe des Bodens.
- Fangstellen und Öffnungen, gemessen gegen die Maße der Norm.
- Kontrolle oder Messung des Fallschutzbodens, wo sie verlangt ist.

Die Hauptinspektion hat außerdem eine Funktion, die die meisten übersehen: **sie ist eine Probe darauf, ob Ihre eigene laufende Kontrolle funktioniert.** Die externe Fachkraft sieht, ob die Mängel vom letzten Mal geschlossen sind, ob die Wartung ausgeführt wurde, und ob die Abläufe in der Praxis existieren oder nur auf dem Papier.

## Wer sie durchführt

Auf dem deutschen Markt wird die Hauptinspektion bei Betrieben eingekauft, die genau das anbieten. Die Norm nennt dafür eine *sachkundige Person*; im Angebot steht meist eine Fachkraft mit einer Qualifizierung im Rücken. Lassen Sie sich vom Anbieter belegen, worauf die Qualifikation beruht, wann sie zuletzt erneuert wurde, und welche Teile der DIN EN 1176 die Inspektion abdeckt. Wer Ihnen gleichzeitig die Geräte verkauft, ist nicht unabhängig in dem Sinn, in dem das Wort hier gebraucht wird.

Für diese Qualifikation gibt es eine eigene Norm, **DIN 79161** – und ein Punkt daran ist wichtig, weil die Anbieterseite ein Interesse am gegenteiligen Eindruck hat: die darauf aufbauende Qualifizierung wird von zwei Verbänden getragen, FLL und BSFH, sie ist **freiwillig**, und nichts im deutschen Recht verlangt, dass eine bestimmte Person sie besitzt. Sie ist ein brauchbares Merkmal bei der Auswahl eines Anbieters. Sie ist keine Zulassung, und ein Bericht wird nicht dadurch wertlos, dass die Person eine andere Grundlage hat.

**Fragen Sie das, bevor Sie beauftragen**

- Welche Qualifikation hat die Person, und worauf beruht sie?
- Deckt die Inspektion alle Spielgeräte ab, oder ist etwas ausgenommen?
- Wird der Fallschutzboden gemessen oder visuell beurteilt?
- Werden Fundamente freigelegt, wo es nötig ist?
- Bekommen wir einen schriftlichen Bericht mit Fotos, einem Grad pro Mangel und Vorschlägen zur Behebung?
- Sind kleine Behebungen vor Ort im Preis, oder kommen sie obendrauf?
- Bekommen wir eine Übersicht darüber, welche Mängel seit dem letzten Mal geschlossen wurden?

## Der Bericht ist nicht abgearbeitet, wenn er ankommt

Ein Bericht, der ungelesen im Postfach liegt, ist **schlimmer als kein Bericht** – er belegt, dass Sie in Kenntnis gesetzt wurden. Die Mängel darin gehören in die normale Nachverfolgung mit Behebung, verantwortlicher Person, Frist und Abschluss, genau wie die Funde, die Sie selbst machen.

> Archivieren Sie den Bericht zusammen mit der übrigen Dokumentation, nicht nur im Postfach. Bei der nächsten Hauptinspektion sind es der vorige Bericht und die Spur der geschlossenen Mängel, die zeigen, dass der Ablauf funktioniert.

> Lekko baut auf DIN EN 1176 und DIN EN 1177 auf. Das Werkzeug hält fest, dass die Spielgeräte nach der Norm kontrolliert wurden – ob und wodurch die Norm für genau Ihren Spielplatz verbindlich ist, dazu nimmt es keine Stellung.

## Fragen und Antworten

### Wie oft muss die Hauptinspektion durchgeführt werden?

In Abständen von höchstens zwölf Monaten. Die Formulierung bedeutet, dass „letztes Jahr“ nicht trägt, wenn vierzehn Monate vergangen sind – legen Sie sie auf dieselbe Zeit im Jahr. Viele legen sie an den Beginn der Spielsaison, weil der Frühjahrszustand ohnehin der schlechteste im Jahr ist.

### Dürfen wir die Hauptinspektion selbst machen?

Sie setzt eine fachlich qualifizierte und unabhängige Beurteilung voraus und wird deshalb üblicherweise extern eingekauft. Sichtkontrolle und Funktionskontrolle sind dagegen dafür gedacht, von den Leuten gemacht zu werden, die das Gelände betreuen.

### Ersetzt die Hauptinspektion die laufenden Kontrollen?

Nein, es ist umgekehrt: die Hauptinspektion baut darauf, dass die laufenden Kontrollen durchgeführt wurden. Eine Kontrolle im Jahr findet keine Glasscherbe, keinen Vandalismus und keine Schraube, die sich im Mai gelöst hat.

### Was machen wir, wenn wir mit einem festgestellten Mangel nicht einverstanden sind?

Nehmen Sie es schriftlich mit der externen Fachkraft auf und bitten Sie um die Begründung gegen die Norm. Bleibt die Uneinigkeit, dokumentieren Sie Ihre eigene Einschätzung – dann gibt es eine Spur davon, dass die Sache behandelt und nicht ignoriert wurde.

## Quellen

- [DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-7/315348763)
- [DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-1/373506855)
- [DIN 79161-2 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern – Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-79161-2/396106654)

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Diese Anleitung wurde von Lekko veröffentlicht – https://lekko.tech/de/hilfe/jaehrliche-hauptinspektion