# Spielplatzkataster: welche Geräte gehören hinein?

> **Kurze Antwort:** In das Verzeichnis – im kommunalen Sprachgebrauch das Spielplatzkataster – gehört jedes fest installierte Gerät, das zum Spielen gedacht ist, auch selbstgebaute Geräte und eingegrabene Naturelemente. Wichtig sind pro Spielgerät Art, Standort und ein Foto, dazu Hersteller und Baujahr, soweit die Angaben noch zu finden sind.

Kategorie: Erste Schritte · Aktualisiert: 2026-08-04 · Herausgeber: Lekko · Kanonische Adresse: https://lekko.tech/de/hilfe/spielgeraet-hinzufuegen

Was als Spielgerät zählt, warum das Herstellerschild die zwei Minuten wert ist, und welche Angaben pro Gerät im Kataster stehen sollten.

## So machen Sie es in Lekko

1. Gehen Sie zu Spielgeräte und wählen Sie „Neues Spielgerät“.
2. Geben Sie dem Spielgerät einen klaren Namen, am besten mit dem Standort darin – zum Beispiel „Schaukel am Sandkasten“.
3. Wählen Sie den passenden Typ. Der Typ entscheidet, welche Kontrollpunkte zusätzlich zu den allgemeinen Punkten gelten.
4. Wählen Sie bei Bedarf einen Bereich aus.
5. Markieren Sie gern den Standort auf der Karte – suchen Sie nach der Adresse oder tippen Sie direkt in die Satellitenansicht. Das ist freiwillig.
6. Machen Sie ein Foto oder laden Sie eines hoch. Ein Foto macht das Spielgerät im Kontrollbericht und in der Historie leicht wiedererkennbar.
7. Tragen Sie Anschaffungsjahr, Lieferant und eine Notiz ein, wenn Sie die Angaben haben. Alles davon ist freiwillig.
8. Speichern.

> Ein Spielgerät können Sie später auf seiner eigenen Seite ändern oder löschen. Löschen Sie es, verschwinden auch die Kontrollen, Mängel und Hinweise, die dazu gehören.

Der Typ ist nicht bloß ein Etikett, er steuert die Checkliste: eine Schaukel bekommt Punkte zu Aufhängung, S-Haken und Fallraum, eine Rutsche Punkte zu Gleitfläche, Seitenwänden und Auslauf. Wählen Sie ihn deshalb so genau wie möglich – passt nichts davon, gibt es einen Sammeltyp für andere Spielgeräte.

Wenn alle Geräte drin sind, haben Sie damit auch Ihr Spielplatzkataster: eine Liste, die sagt, was überhaupt vorhanden ist, wo es steht und aus welchem Jahr es stammt. Das ist die halbe Arbeit an der Dokumentation, und sie ist nur einmal zu machen.

## Was als Spielgerät zählt

Der praktische Test hat zwei Fragen: ist das Element **fest** installiert, und ist es **zum Spielen gedacht**? Zweimal ja heißt: es gehört ins Verzeichnis – gleich, ob es gekauft, geerbt, mit der Immobilie übernommen oder an einem Arbeitseinsatz selbst gebaut wurde.

- **Klar erfasst:** Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste, Karussells, Federwippen, Seilbahnen, Spielhäuser und Türme, eingebaute Trampoline und Sandkästen.
- **Ebenfalls erfasst:** selbstgebaute Geräte, fest verankerte Hängematten, eingegrabene Klettersteine und Naturelemente, die zum Spielen dort hingestellt wurden.
- **Keine Geräte, aber Teil des Geländes:** Zaun und Tor, Bänke, Beleuchtung, Bewuchs und der Fallschutzboden. Sie gehören in die Checkliste für den Bereich, nicht als eigenes Spielgerät.
- **Nicht erfasst:** lose Dinge, die die Kinder im Laufe des Tages selbst umherbewegen.

## „Kataster“ ist das Wort, nach dem gesucht wird

In Kommunen heißt dieses Verzeichnis **Spielplatzkataster**, und der Begriff steckt in den meisten Ausschreibungen und Fachgesprächen. Er kommt aus dem Liegenschaftswesen und meint dasselbe wie hier: eine geführte Bestandsliste mit Standort, Art und Zustand. Ob Sie es Kataster, Geräteverzeichnis oder Bestandsliste nennen, ändert nichts – entscheidend ist, dass es eines gibt und dass es aktuell ist.

Und das Verzeichnis ist mehr als eine Liste: es ist die halbe Arbeit. Ohne Bestand gibt es keine Route für den Rundgang, keinen Bezugspunkt für einen Mangel und keine Grundlage, auf der ein Vertreter oder eine externe Fachkraft ohne Führung über das Gelände kommt.

## Das Herstellerschild ist die zwei Minuten wert

Auf werkseitig gefertigten Geräten sitzt normalerweise ein Schild mit Hersteller, Modell und häufig dem Baujahr. Danach zu suchen lohnt sich aus drei Gründen:

- **Die Herstellerangaben können strenger sein** als die allgemeinen Intervalle für Kontrolle und Wartung. Gibt es sie, gelten sie.
- **Ersatzteile.** Ein verschlissenes Lager oder eine Kette muss oft durch ein Originalteil ersetzt werden, damit das Gerät weiter dem entspricht, als was es gebaut wurde.
- **Das Alter ist ein Signal.** Ein Gerät aus den 1990er-Jahren wird nicht unzulässig, weil die Norm überarbeitet wurde – aber es verdient eine eigene Einschätzung: Fangstellen und Fallhöhen wurden damals anders bewertet.

Finden Sie das Schild nicht, ist das selbst eine Beobachtung: DIN EN 1176 baut darauf, dass Kennzeichnung und Altersangabe lesbar sind. Ist das Schild weg oder unleserlich, ist das ein Punkt für Ihre eigene Einschätzung des Risikos.

## Was pro Spielgerät im Kataster stehen sollte

| Angabe | Warum sie zählt |
| --- | --- |
| Art | Entscheidet, welche Kontrollpunkte über die gemeinsamen hinaus gelten. Eine Schaukel und eine Rutsche versagen auf ganz unterschiedliche Weise. |
| Standort | Macht den Rundgang effizient und lässt eine Vertretung oder eine externe Fachkraft das Gerät ohne Führung finden. |
| Foto | Vergleichsgrundlage über die Zeit, und die einfachste Art, einen Zustand in einem Bericht zu belegen. |
| Hersteller und Baujahr | Der Schlüssel zu den Herstellerangaben, zu Ersatzteilen und zu einer realistischen Einschätzung der verbleibenden Lebensdauer. |
| Freie Fallhöhe und Boden darunter | Entscheidet über die Anforderung an den stoßdämpfenden Boden. Über 600 mm freier Fallhöhe muss der Boden den Fall dämpfen. |

> Lekko baut auf DIN EN 1176 und DIN EN 1177 auf. Das Werkzeug hält fest, dass die Spielgeräte nach der Norm kontrolliert wurden – ob und wodurch die Norm für genau Ihren Spielplatz verbindlich ist, dazu nimmt es keine Stellung.

## Fragen und Antworten

### Gilt das auch für Spielgeräte, die wir selbst gebaut haben?

Ja. DIN EN 1176 unterscheidet nicht zwischen gekauft und selbst gebaut – ein an einem Arbeitseinsatz errichteter Kletterturm ist ein Spielgerät. Selbstgebaute Geräte verdienen zusätzlich eine eigene Einschätzung, gerade weil kein Hersteller sie gegen die Norm untersucht hat.

### Müssen Zaun und Bänke als Spielgeräte erfasst werden?

Nein. Zaun, Tor, Bänke, Beleuchtung und Bewuchs sind Teil des Außengeländes, nicht Spielgeräte. Angesehen werden müssen sie trotzdem – legen Sie sie als eigene Kontrollpunkte an, damit sie bei jedem Rundgang tatsächlich betrachtet werden und nicht stille Annahme bleiben.

### Müssen alte Spielgeräte entfernt werden?

Nicht automatisch. Ältere Geräte werden nicht gefährlich, weil die Norm überarbeitet wurde, aber sie müssen weiter sicher zu benutzen sein. Die Einschätzung entscheidet: finden Sie Fangstellen, eine zu große Fallhöhe oder fehlenden Fallschutz, muss das behoben, gesperrt oder abgebaut werden.

## Quellen

- [DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1176-1/373506855)
- [DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung (DIN Media)](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1177/375084273)

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