Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Spielplatzüberprüfung

Kurze Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird: wie oft, wer ist verantwortlich, was muss dokumentiert werden, und gibt es ein Spielplatzgesetz.

Aktualisiert

Kurze Antwort

Die Fragen, die wiederkehren: wie oft ein Spielplatz überprüft werden muss (Sichtkontrolle in der Regel wöchentlich, Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate, Hauptinspektion jährlich), wer verantwortlich ist (der Betreiber – in einer Eigentümergemeinschaft die Gemeinschaft, in einem Verein der Vorstand), was dokumentiert werden muss (Abläufe, Einschätzung, durchgeführte Kontrollen und behobene Mängel), und ob es ein österreichweites Spielplatzgesetz gibt (nein).

So machen Sie es in Lekko

Funktioniert die App auch ohne guten Empfang?

Ja. Der Ablauf einer Kontrolle ist darauf gebaut, langsame oder wackelige Verbindungen zu vertragen. Die Antworten werden automatisch gespeichert, und was Sie erfassen, bleibt liegen, bis die Verbindung wieder da ist.

Wie oft muss ein Spielplatz überprüft werden?

Das hängt von der Nutzung ab, und ÖNORM EN 1176-7 beschreibt es als Stufen und nicht als einen einzigen Termin: die Sichtkontrolle häufig – auf einem stark genutzten Spielplatz bis zu täglich –, die Funktionskontrolle in einem Abstand von einem bis drei Monaten und die Hauptinspektion in einem Abstand von höchstens zwölf Monaten. In der App sind 7, 75 und 365 Tage voreingestellt, und jedes Intervall lässt sich ändern.

Darf der Hausmeister die Spielplatzüberprüfung machen?

Die Sichtkontrolle und die Funktionskontrolle sind dafür gemacht, von eingewiesenem eigenem Personal durchgeführt zu werden – vom Hausmeisterdienst, vom Bauhof, von den Pädagoginnen und Pädagogen im Kindergarten oder von einem Eigentümer selbst. Die jährliche Hauptinspektion übernimmt üblicherweise eine externe Fachkraft. Wer bei Ihnen was macht, entscheiden Sie; die App hält fest, wer die Runde tatsächlich gegangen ist.

Braucht ein Kindergarten eine Spielplatzüberprüfung?

Das Kindergartenrecht ist in Österreich Landessache: jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz samt Verordnung, und dort steht auch, was zum Außenbereich verlangt wird. Was daraus für Ihre Einrichtung folgt, klären Sie mit Ihrem Erhalter und der zuständigen Landesstelle – die App beurteilt das nicht. Praktisch nutzen Kindergärten Lekko wie alle anderen: Geräte erfassen, Sichtkontrolle als Runde im Wochenablauf, Funde nachverfolgen.

Gilt das auch für einen kleinen Spielplatz mit zwei Geräten?

Die Stufen sind dieselben, unabhängig von der Größe – nur der Aufwand ist kleiner. Zwei Spielgeräte sind auch genau der Umfang, mit dem Sie kostenlos anfangen können.

Reicht eine Tabelle, oder brauchen wir ein Kontrollbuch auf Papier?

ÖNORM EN 1176-7 geht davon aus, dass die Kontrollen und die Wartung dokumentiert werden, gibt dafür aber kein Format vor – Papier oder digital ist nicht die Frage. Was zählt, ist, dass hinterher nachvollziehbar ist, wer wann was gesehen und was daraufhin gemacht hat. Genau dafür ist die App gebaut, und der Kontrollbericht fasst es für einen Zeitraum zusammen.

Wo werden unsere Daten gespeichert?

Innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Wir setzen einige wenige Unterauftragsverarbeiter für Datenbank, Bildspeicher und E-Mail-Versand ein – die aktuelle Übersicht liegt unter Dokumente.

Wie lange bleiben unsere Kontrollen gespeichert?

Solange Ihre Organisation besteht. Es gibt keine automatische Löschung: abgeschlossene Kontrollen, behobene Mängel und hochgeladene Berichte bleiben in der Historie und lassen sich jederzeit als PDF oder als Excel-Datei herausholen. Löscht ein Administrator die Organisation, wird alles davon entfernt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Hinweis und einem Mangel?

Ein Hinweis ist etwas, das Sie im Auge behalten wollen, das aber noch keine Handlung verlangt. Ein Mangel muss nachverfolgt werden und landet automatisch in der Übersicht bei den Mängeln. Die Hinweise haben dort ihren eigenen Reiter.

Können wir die Intervalle ändern?

Ja, in den Einstellungen im Bereich für die Kontrollen, bei den Erinnerungen. Dort legen Sie fest, wie oft jede Stufe durchgeführt werden soll und wie früh Sie vor der Fälligkeit erinnert werden wollen.

Warum ist ein Spielgerät rot, obwohl die Kontrolle nicht fällig ist?

Ein offener kritischer Mangel macht das Spielgerät immer rot. Schließen Sie den Mangel mit einer Behebung, dann aktualisiert sich der Status.

Wir haben beim Start die falschen Spielgeräte ausgewählt – müssen wir neu anfangen?

Nein. Öffnen Sie das Gerätemenü in der Runde und nehmen Sie Spielgeräte hinzu oder heraus. Die Antworten, die Sie schon erfasst haben, bleiben – auch wenn Sie ein Spielgerät versehentlich herausnehmen und wieder hinzufügen.

Können wir eine abgeschlossene Kontrolle noch ändern?

Ja. Öffnen Sie die Runde aus der Liste und öffnen Sie sie wieder. Sie geht zurück in den Entwurf, sodass Antworten korrigiert und Mängel ergänzt werden können, und die schon erfassten Mängel bleiben erhalten. Wurde die Runde versehentlich erfasst, können Sie sie stattdessen löschen.

Wo melde ich mich am Handy ab?

Tippen Sie unten rechts auf „Mehr“ – dort liegt Abmelden, zusammen mit Dokumenten, Einstellungen, Mein Konto und Hilfe.

Mein Anmeldelink funktioniert nicht – was tun?

Der Link lässt sich nur einmal verwenden und läuft nach 24 Stunden ab, und es gilt immer der neueste Link. Lassen Sie sich auf der Anmeldeseite einen neuen schicken, dann geht es weiter.

Hintergrund

Zur Norm

Die Fragen hier unten sind die, die wir am häufigsten zum Spielplatz selbst bekommen – unabhängig von einem Werkzeug. Die Antworten bauen auf ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 auf, und wo ein Intervall steht, kommt es aus ÖNORM EN 1176-7. Ausführlich steht es in unseren Ratgebern.

Lekko baut auf ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 auf. Das Werkzeug hält fest, dass die Spielgeräte nach der Norm kontrolliert wurden – ob und wodurch die Norm für genau Ihren Spielplatz verbindlich ist, dazu nimmt es keine Stellung.

Fragen und Antworten

Wie oft muss ein Spielplatz überprüft werden?

ÖNORM EN 1176-7 beschreibt drei Stufen: eine Sichtkontrolle, in der Regel wöchentlich und bei starker Nutzung oder Vandalismus täglich, eine Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate, und eine Hauptinspektion in Abständen von höchstens zwölf Monaten. Die Häufigkeit der ersten beiden wird daran angepasst, wie stark der Platz genutzt wird, und die Begründung sollte aufgeschrieben sein.

Wer ist Betreiber eines Spielplatzes?

Der Kreis ist breiter, als die meisten annehmen: Gemeinden, Kindergarten- und Schulträger, Wohnbaugenossenschaften und Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen im Auftrag der Eigentümerseite, dazu Pfarren, Vereine, Camping- und Ferienanlagen und Gastronomie mit einem Spielbereich. Öffentliche und private Betreiber stehen dabei gleich.

Darf der Hausmeister die Spielplatzüberprüfung machen?

Für die Sichtkontrolle und die Funktionskontrolle ja – vorausgesetzt, er ist eingewiesen, worauf zu achten ist, und die Funde werden dokumentiert. Die jährliche Hauptinspektion setzt eine fachlich qualifizierte und unabhängige Beurteilung voraus und wird üblicherweise extern eingekauft.

Gibt es in Österreich ein Spielplatzgesetz?

Kein bundesweites. Das Baurecht liegt bei den neun Ländern und regelt vor allem, ob zu einem Bauvorhaben ein Spielplatz gehört; Wien und Vorarlberg haben zusätzlich eine eigene Verordnung zu Kinderspielplätzen, die für Ausführung und Erhaltung auf die ÖNORMEN verweist. Für den laufenden Betrieb gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht dessen, der die Anlage betreibt, hergeleitet aus dem Schadenersatzrecht des ABGB.

Ist die ÖNORM EN 1176 verpflichtend?

Nicht von sich aus. Es ist eine europäische Norm, in Österreich herausgegeben von Austrian Standards – einem Normungsinstitut, keiner Behörde. Verbindlich wird sie dort, wo eine Regelung auf sie verweist, oder wo ein Gericht sie als Maßstab dafür nimmt, was fachlich üblich und sorgfältig ist. Wir bauen die Checklisten auf ihr auf und nehmen zur Rechtslage keine Stellung.

Muss ein Spielplatz abgenommen oder bewilligt werden?

Es gibt keine Abnahme, die einen Spielplatz ein für alle Mal fertig macht. Ob zu einem Bauvorhaben überhaupt ein Spielplatz gehört, entscheidet sich im Baubewilligungsverfahren nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes – das ist eine Frage an die Gemeinde und etwas anderes als die wiederkehrende Kontrolle. Was zeigt, dass sich jemand um den Platz kümmert, ist die Reihe der Kontrollen und die Spur der geschlossenen Mängel.

Genügt der Bericht der jährlichen Hauptinspektion allein?

Nein, er deckt eine Stufe von drei ab und zeigt den Zustand an einem Tag im Jahr. Was zeigt, dass sich an den übrigen jemand um den Platz gekümmert hat, sind Ihre eigenen Sichtkontrollen und Funktionskontrollen – mit Datum, Namen und dem, was dabei gefunden und behoben wurde.

Gilt die Norm auch für selbstgebaute Geräte?

Ja. ÖNORM EN 1176 unterscheidet nicht zwischen gekauft und selbst gebaut. Selbstgebaute Geräte sollten zusätzlich eigens eingeschätzt werden, gerade weil kein Hersteller sie gegen die Norm untersucht hat.

Braucht jedes Spielgerät einen stoßdämpfenden Boden?

Nein. ÖNORM EN 1176-1 sieht einen stoßdämpfenden Boden vor, wenn die freie Fallhöhe über 600 mm liegt. Darunter wird keine Dämpfung verlangt, der Boden muss aber frei von harten und scharfen Gegenständen sein. Die maximale freie Fallhöhe beträgt 3000 mm.

Müssen alte Spielgeräte entfernt werden?

Nicht automatisch. Ältere Geräte werden nicht gefährlich, weil die Norm überarbeitet wurde, aber sie müssen sicher zu benutzen sein. Die Einschätzung entscheidet: finden Sie Fangstellen, eine zu große Fallhöhe oder fehlenden Fallschutz, muss das behoben, gesperrt oder abgebaut werden.

Braucht ein Kindergarten eine Spielplatzüberprüfung?

Das Kindergartenrecht ist in Österreich Landessache: jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz samt Verordnung, und dort steht auch, was zum Außenbereich verlangt wird. Die Wiener Kindergartenverordnung etwa geht davon aus, dass jeder Kindergarten eine Spielfläche im Freien hat. Was daraus für Ihre Einrichtung folgt, sagen Ihnen Ihr Erhalter und die zuständige Landesstelle – dazu nehmen wir keine Stellung.

Was machen wir bei einem kritischen Fund?

Das Gerät absperren oder sofort außer Betrieb nehmen und den Mangel mit Behebung, verantwortlicher Person und Frist erfassen. Das Gerät bleibt außer Betrieb, bis der Mangel behoben und geschlossen ist. Ein Band oder ein Schild genügt nicht, solange Kinder das Gerät weiter benutzen können.

Quellen

Dieser Artikel stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine externe Fachkraft.

Artikel als Markdown lesen

Schluss mit dem Papierkram. Lekko denkt daran.

Fertige Checklisten auf Basis von ÖNORM EN 1176 und 1177, eine Erinnerung vor jeder Kontrolle und ein vorzeigbarer Bericht mit einem Klick.

Siehe auch

Ratgeber zum gleichen Thema