Kontrolle und Routinen
Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden? Die Intervalle der DIN EN 1176-7
Sichtkontrolle nach Nutzung, Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate, Hauptinspektion jährlich: die Intervalle der DIN EN 1176-7 und der Kontrollplan dazu.
Kurze Antwort
DIN EN 1176-7 kennt drei Stufen. Die Sichtkontrolle hat kein festes Intervall, sondern richtet sich nach der Nutzung, auf stark genutzten Plätzen täglich. Die operative Spielplatzkontrolle, in Deutschland meist Funktionskontrolle genannt, steht alle ein bis drei Monate an. Die jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person darf höchstens zwölf Monate zurückliegen. Wie oft genau, legt der Betreiber für jeden Platz selbst fest und schreibt es in einen Kontrollplan.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das «einmal pro Woche» sagt. Was es gibt, ist DIN EN 1176-7, der siebte von neun Teilen der Spielplatzgerätenorm, der die Inspektion, Wartung und den Betrieb beschreibt. Seit der Ausgabe 2020 sind die meisten der früheren Empfehlungen dort als Anforderungen formuliert, und die drei Stufen, die sie beschreibt, sind das, was Gerichte, Versicherer und Unfallkassen als den Stand der Technik ansehen, wenn sie fragen, ob ein Betreiber genug hingesehen hat.
Die Antwort auf «wie oft» hat deshalb zwei Hälften. Die eine steht in der Norm: zwei Zahlen und eine Regel, die von der Nutzung abhängt. Die andere steht im Kontrollplan des Betreibers, und den muss er selbst schreiben.
Zwei Zahlen und eine Regel
| Stufe | Abstand | Wer |
|---|---|---|
| Sichtkontrolle (visuelle Routine-Inspektion) | kein fester Abstand; nach Nutzung, bei starker Nutzung täglich | Hausmeister, Gärtner, Erzieherin, Kolonne des Grünflächenamts |
| Funktionskontrolle (operative Inspektion) | alle ein bis drei Monate oder nach Herstellerangabe | eingewiesene Person mit Werkzeug |
| Jährliche Hauptinspektion | höchstens zwölf Monate | sachkundige Person, in Deutschland meist nach DIN 79161 qualifiziert |
Die beiden Zahlen sind die Obergrenzen der zweiten und dritten Stufe. Alles darunter ist erlaubt und oft geboten: Ein Hersteller kann für ein Gerät eine monatliche Funktionskontrolle vorschreiben, und ein Betreiber kann die Hauptinspektion nach einem harten Winter vorziehen.
Die Sichtkontrolle hat kein Intervall, sie hat eine Nutzung
Der häufigste Irrtum in deutschen Kontrollplänen ist die Zeile «Sichtkontrolle wöchentlich». Die Norm nennt keine Woche. Sie sagt, dass die Sichtkontrolle offensichtliche Gefahren erkennen soll, die durch Vandalismus, Nutzung oder Witterung entstehen, und dass sie auf stark genutzten oder vandalismusgefährdeten Plätzen täglich nötig sein kann. Ein Bolzplatz mit Klettergerüst neben einer Grundschule und ein Sandkasten in einem Innenhof mit vier Wohnungen liegen dabei am jeweils anderen Ende der Skala.
Wöchentlich ist in vielen Wohnanlagen dennoch das richtige Maß, nur nicht, weil es vorgegeben wäre, sondern weil der Hausmeister ohnehin einmal in der Woche durch den Hof geht. Der ehrliche Kontrollplan schreibt also nicht «wöchentlich nach Norm», sondern «wöchentlich, weil die Nutzung gering ist, täglich in den Sommerferien».
- Was die Sichtkontrolle sucht: Glasscherben und Spritzen im Sand, abgerissene Teile, aufgeplatzte Schweißnähte, fehlende Kappen, lose Bodenplatten, Fallschutz, der weggespielt ist.
- Was sie nicht sucht: Verschleiß an Lagern, Standfestigkeit von Pfosten, Restwandstärke von Ketten. Das ist die nächste Stufe.
Operative Spielplatzkontrolle: ein bis drei Monate, oder was der Hersteller sagt
Was Suchende als «operative Spielplatzkontrolle» eingeben, heißt in der deutschen Fassung der Norm operative Inspektion und im Alltag der Grünflächenämter und Hausverwaltungen Funktionskontrolle. Sie ist die Stufe, auf der angefasst wird: Ketten und Aufhängungen auf Verschleiß, Pfosten auf Standfestigkeit, Schrauben auf festen Sitz, Fallschutzboden auf Dicke. Der Abstand liegt bei ein bis drei Monaten, und die Anleitung des Herstellers geht vor, wenn sie kürzer ist.
Drei Monate sind für einen ruhigen Wohnhof üblich, ein Monat für einen öffentlichen Platz oder ein Kita-Gelände. Ein Kontrollplan, der für jedes Gerät denselben Abstand nimmt, ist meist zu grob: Eine Nestschaukel mit Kettenaufhängung verschleißt, ein Sandkasten aus Robinie nicht.
Die jährliche Hauptinspektion und wer sie in Deutschland macht
Die dritte Stufe soll die Gesamtsicherheit der Anlage feststellen: Fundamente, Korrosion, Fäulnis, Verschleiß, Veränderungen durch Reparaturen und ob der Stand der Technik seit der Aufstellung weitergezogen ist. Die Norm nennt dafür eine sachkundige Person, und sie legt den Abstand mit höchstens zwölf Monaten fest.
In Deutschland hat sich dafür eine eigene Qualifikation herausgebildet. DIN 79161 beschreibt Ausbildung und Nachweis für Spielplatzprüfer, das verbreitete Zertifikat dazu vergeben die FLL und der Herstellerverband BSFH gemeinsam, und auch andere Stellen zertifizieren nach der Norm. Wer die Hauptinspektion macht, hängt vom Betreiber ab: Große Städte haben eigene qualifizierte Mitarbeiter im Grünflächenamt, kleinere Gemeinden, Hausverwaltungen und Kita-Träger beauftragen Kontrollbüros oder den Hersteller. Verpflichtend ist die Qualifikation nicht; sie ist der Nachweis, den alle Beteiligten erwarten.
Was Lekko abdeckt, sind die ersten beiden Stufen: der eigene Rundgang mit Checkliste, Foto und Kontrollbericht. Die jährliche Hauptinspektion bleibt Sache der externen Fachkraft; die App merkt sich nur, wann sie zuletzt war und wann sie wieder fällig ist.
Sturm, Vandalismus, Neuaufbau: Kontrollen außer der Reihe
Der Kalender ist nicht der einzige Auslöser. Nach einem Sturm, nach einer Vandalismusmeldung, nach dem Hochwasser und nach jeder Reparatur, die ein Gerät verändert hat, ist ein Rundgang fällig, unabhängig davon, wann der letzte war. Und ein neu aufgestelltes Gerät sollte vor der Freigabe kontrolliert werden; DIN EN 1176-7 sieht die Inspektion nach der Installation ausdrücklich vor, und viele Betreiber lassen sie von derselben Fachkraft machen, die später die Hauptinspektion übernimmt.
Geräte, die über den Winter außer Betrieb sind, etwa Wasserspielanlagen, brauchen in dieser Zeit keine Funktionskontrolle, aber eine vor der Wiederinbetriebnahme. Der Kontrollplan sollte das sagen, sonst zeigt die Dokumentation eine Lücke, die keine ist.
Ein Kontrollplan für zwölf Monate
Ein brauchbarer Plan hat pro Spielplatz eine Zeile je Stufe: Abstand, Verantwortlicher, Begründung. Er ist kurz, und er ist das Erste, was ein Versicherer oder die Unfallkasse nach einem Unfall lesen will, noch vor den einzelnen Berichten. Ein Beispiel für einen Wohnhof mit Schaukel, Rutsche und Sandkasten:
| Stufe | Abstand | Wer | Warum |
|---|---|---|---|
| Sichtkontrolle | wöchentlich, in den Ferien täglich | Hausmeister | geringe Nutzung, offener Hof |
| Funktionskontrolle | alle zwei Monate | Gartenbaubetrieb | Kettenaufhängung an der Schaukel |
| Jährliche Hauptinspektion | jeden März | Kontrollbüro | vor der Saison, nach dem Frost |
| Außer der Reihe | nach Sturm, Meldung, Reparatur | Hausmeister | Anlass |
Was bei jedem dieser Rundgänge kontrolliert wird, steht in der Checkliste für die Spielplatzkontrolle; wie der Rundgang festgehalten wird, im Ratgeber zur Dokumentation.
Fragen und Antworten
Ist die jährliche Hauptinspektion des Spielplatzes in Deutschland Pflicht?
Kein Bundesgesetz nennt sie. Sie steht in DIN EN 1176-7, und die Norm ist der Maßstab, an dem Gerichte und Versicherer messen, ob ein Betreiber genug getan hat. Für Kitas kommt dazu, dass DGUV Vorschrift 82 die sichere Aufstellung und Wartung der Spielgeräte verlangt und die DGUV Regel 102-602 sowie die DGUV Information 202-022 für die Spielplatzgeräte auf DIN EN 1176 verweisen. Wer die Hauptinspektion weglässt, muss im Schadensfall erklären, womit er sie ersetzt hat.
Was ist der Unterschied zwischen Sichtkontrolle und operativer Spielplatzkontrolle?
Die Sichtkontrolle ist ein Blick über das Gelände nach offensichtlichen Gefahren, ohne Werkzeug, und sie folgt der Nutzung, nicht dem Kalender. Die operative Kontrolle, in Deutschland Funktionskontrolle, ist der Rundgang mit Werkzeug alle ein bis drei Monate, bei dem Verschleiß und Standfestigkeit geprüft werden, so wie DIN EN 1176-7 es für diese Stufe beschreibt.
Wer darf die jährliche Hauptinspektion durchführen?
Nach DIN EN 1176-7 eine sachkundige Person. In Deutschland ist das in der Regel jemand mit einer Qualifikation nach DIN 79161, angestellt bei einem Kontrollbüro, einem Hersteller oder in einem Grünflächenamt. Der Hausmeister kann sie machen, wenn er diese Qualifikation hat; ohne sie fehlt dem Bericht der übliche Nachweis der Sachkunde.
Reicht bei einem kleinen Wohnhof ein Rundgang im Monat?
Für die Funktionskontrolle ja, ein Monat liegt innerhalb der ein bis drei Monate der Norm. Für die Sichtkontrolle nicht: Glas im Sand oder eine abgerissene Kette sollen zeitnah gefunden werden, und das heißt in einem genutzten Hof mindestens wöchentlich, in den Ferien öfter. Die jährliche Hauptinspektion kommt in jedem Fall dazu.
Was passiert, wenn ein Intervall überschritten wurde?
Nichts Automatisches, und genau das ist die Gefahr. Ein überfälliger Rundgang wird erst nach einem Unfall zum Thema, wenn der Versicherer die Lücke im Kontrollplan sieht. Die richtige Reaktion ist, den Rundgang nachzuholen, das Datum ehrlich zu dokumentieren und den Grund zu notieren; eine nachgetragene Lücke ist besser als eine, die aussieht, als sei sie nie bemerkt worden.
Quellen
- DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN Media)
- DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (DIN Media)
- DIN 79161-2 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern – Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis (DIN Media)
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV)
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung (DGUV)
- § 823 BGB Schadensersatzpflicht (Bürgerliches Gesetzbuch)
Dieser Artikel wurde von der August geschrieben und stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine sachkundige Person.
Schluss mit dem Papierkram. Lekko denkt daran.
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