Neueste · Verantwortung und Regeln
Spielplatz in der WEG: wer kontrolliert, wer haftet, wer bezahlt
Betreiberin des Spielplatzes im Hof ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht die Hausverwaltung und nicht der Hausmeister. Die Verwaltung organisiert: Sichtkontrollen durch den Hausmeister, Funktionskontrollen alle ein bis drei Monate, einmal im Jahr die Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Was die Gemeinschaft dafür braucht, ist ein Beschluss, ein Auftrag und ein Ordner, in dem jeder Rundgang mit Datum und Namen steht.