Blog: Ratgeber zur Spielplatzkontrolle

Wer einen Spielplatz besitzt, ist dafür verantwortlich, dass er sicher ist. Hier erklären wir, was DIN EN 1176 und 1177 in der Praxis bedeuten, wer für was haftet, und wie eine kleine Eigentümergemeinschaft oder eine Kita mit wenig Zeit die Routinen in den Griff bekommt – ohne Fachleute zu werden.

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Spielplatz in der Eigentümergemeinschaft: wer kontrolliert ihn, und wer haftet dafür?

Stehen die Spielgeräte auf dem Gemeinschaftseigentum, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Betreiberin des Spielplatzes. Betreiber unterliegen der Verkehrssicherungspflicht; Gerichte leiten sie aus § 823 Absatz 1 BGB ab. DIN EN 1176-7 beschreibt dazu drei Stufen: Sichtkontrolle wöchentlich, bei starker Nutzung täglich, Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate, jährliche Hauptinspektion alle zwölf Monate. Eine Hausverwaltung kann die Arbeit übernehmen — die Verantwortung dafür, dass sie stattfindet und dokumentiert ist, bleibt bei der Gemeinschaft.

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