Verantwortung und Regeln
Spielplätze in Kindergärten: neun Landesgesetze, eine Norm und der tägliche Blick in den Garten
Kindergartenrecht ist Landessache: Wien verlangt eine jährliche Kontrolle der Spielgeräte. Was überall gilt, wer den Rundgang macht, wohin ein Mangel geht.
Kurze Antwort
Das Kindergartenrecht ist in Österreich Sache der neun Bundesländer. Die Wiener Kindergartenverordnung sieht vor, dass die Spielgeräte im Freien einmal jährlich nachweislich kontrolliert und Mängel unverzüglich behoben werden; was in Ihrem Bundesland gilt, steht in dessen Kindergartenverordnung. Der technische Maßstab ist überall derselbe: ÖNORM EN 1176 für die Geräte, ÖNORM EN 1177 für den Boden. Weil das Gelände täglich genutzt wird, rücken die Intervalle zusammen.
Kein Spielplatz in Österreich wird so hart genutzt wie der Garten eines Kindergartens. Dieselben Kinder, jeden Vormittag, bei jedem Wetter, und dazu die Kindergruppe oder der Hort am Nachmittag. Zugleich ist kein Spielplatz so gut beobachtet: Pädagoginnen sehen das Gelände jeden Tag, und das ist ein Vorteil, den ein Wohnhof nie hat. Was fehlt, ist selten der Blick. Es ist die Spur davon, und in Wien ist die Spur seit Jahren das, wonach gefragt wird.
Neun Kindergartengesetze, ein Maßstab
Ein bundesweites Regelwerk für Spielgeräte in Kindergärten gibt es in Österreich nicht. Die Kindergartengesetze und die dazugehörigen Verordnungen sind Landessache, und schon die Wörter unterscheiden sich: Was in Wien Kindergarten, Hort und Kindergruppe heißt, heißt anderswo Kinderbetreuungseinrichtung oder Krabbelstube. Von dort kommt die Bewilligung für den Betrieb, und dort steht, was für den Garten gilt. Für die Geräte selbst ist die Lage dagegen in allen neun Ländern dieselbe: Der technische Maßstab sind ÖNORM EN 1176 für die Spielgeräte und ÖNORM EN 1177 für stoßdämpfende Böden, und die drei Stufen der Kontrolle stehen in Teil 7 der Reihe.
Wien: einmal jährlich, und nachweislich
Die Wiener Kindergartenverordnung ist das Landesrecht, das hier am deutlichsten wird, und sie geht weiter als die Norm: Sie sieht vor, dass jeder Kindergarten eine Spielfläche im Freien hat, und dass die Spielgeräte im Freien einmal jährlich nachweislich kontrolliert und festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden. Zwei Wörter tragen den Satz. „Nachweislich“ heißt, dass es eine Aufzeichnung gibt, die die Behörde sehen kann. „Unverzüglich“ heißt, dass ein Mangel nicht auf die nächste Budgetsitzung des Trägers wartet.
Ob die Kindergartenverordnung Ihres Bundeslandes eine vergleichbare Bestimmung enthält, haben wir nicht für alle acht übrigen Länder nachgelesen. Fragen Sie die für Kindergärten zuständige Stelle Ihres Landes, und legen Sie die Antwort zu den Unterlagen des Geländes. Mindestgrößen für den Garten, die in Raum- und Funktionsprogrammen kursieren, sind Planungsziele und keine Rechtsregeln; die beiden werden gern verwechselt.
Träger, Gemeinde, Pfarre, Verein: wem das Gerät gehört
In Österreich sind die meisten Kindergärten Gemeindekindergärten; daneben gibt es Pfarrkindergärten, Vereine und private Träger, und in Wien einen großen städtischen Träger. Die Geräte gehören dem Träger oder dem Eigentümer des Gebäudes; den Rundgang macht das pädagogische Personal. Die Verantwortung für die Sicherheit folgt dem Eigentum, und genau an dieser Grenze zwischen Garten und Gemeindeamt entsteht das Durcheinander: Die Pädagogin findet den Mangel, das Geld hat die Gemeinde.
Täglich hinsehen, monatlich anfassen, jährlich von außen
ÖNORM EN 1176-7 leitet die Intervalle aus der Nutzung ab, und ein Kindergartengarten liegt am oberen Ende der Skala. Das spricht für eine tägliche Sichtkontrolle, für eine Funktionskontrolle näher an einem Monat als an drei und für die jährliche Hauptinspektion; in Wien steht daneben die jährliche, nachweisliche Kontrolle, die die Kindergartenverordnung verlangt.
Die tägliche Runde ist kein formeller Rundgang. Ein paar Minuten, bevor die Kinder herauskommen: ein Blick über die Fläche nach Glasscherben, Müll und Tierkot, ein kurzer Blick auf Schaukeln und Rutsche, eine Hand am Tor. Was daraus Dokumentation macht, ist nicht die Dauer, sondern dass es erfasst wird, mit Datum und Kürzel. Wird das Gelände außerhalb der Öffnungszeiten von der Nachbarschaft genutzt, gehört das in die Einschätzung: Dann ist die Nutzung größer als das, was das Personal sieht, und der Montagmorgen ist der wichtigste Blick der Woche.
Der Meldeweg vom Garten in das Büro des Trägers
Das schwächste Glied ist in einer Einrichtung selten der Rundgang. Es ist die Strecke von einem Befund zu einer Behebung, weil sie eine Grenze überschreitet: aus dem Garten in die Leitung, von der Leitung zum Träger, vom Träger zum Bauhof oder zum Fachbetrieb. Jede Übergabe ist eine Stelle, an der ein Mangel zu einem Gespräch wird statt zu einer Behebung mit Datum.
Ein kritischer Mangel wartet auf niemanden in dieser Kette. Absperren zuerst, bezahlen danach: Eine Absperrung auf einem Kindergartengelände muss körperlich wirken, weil Kinder kein Flatterband respektieren und das Personal nicht die ganze Freispielzeit ein einzelnes Gerät im Auge behalten kann. Ist das nicht möglich, wird das Gerät unbenutzbar gemacht oder entfernt.
Fünf Dinge, die im Kindergarten anders sind
- Kordeln und Bänder. Kapuzenkordeln, Halsketten und lange Handschuhbänder bleiben an Geräten hängen. Das ist das Risiko mit der schwersten Folge und der geringsten Sichtbarkeit.
- Fangstellen für Kopf und Hals. ÖNORM EN 1176-1 legt die Öffnungen fest, in denen ein Kopf hindurchpasst und der Hals nicht mehr folgt. Besonders dort ansehen, wo etwas repariert oder umgebaut wurde.
- Die Altersmischung. Geräte für die größeren Kinder werden von den Zweijährigen benutzt, sobald beide im selben Garten sind.
- Selbst Gebautes. Paletten, Hütten und Reifen, die Eltern beim Gartenfest gebaut haben, sind Spielgeräte im Sinne der Norm und werden so kontrolliert.
- Der Winter. Zu Eis verdichteter Schnee hebt die Oberfläche an und dämpft nicht. Die Dicke des Fallschutzbodens wird gemessen, sobald der Schnee weg ist.
Unterlagen, die den Personalwechsel überstehen
Eine Einrichtung hat gegenüber jedem anderen Betreiber einen Vorteil: Die Routine existiert schon. Was fehlt, ist die Spur davon, und die verschwindet an dem Tag, an dem die Person aufhört, die wusste, dass „die Schaukel im Frühjahr angesehen werden muss“. Ein Eintrag je Rundgang mit Datum, Kürzel und Befund macht aus einer Gewohnheit eine Dokumentation, und in Wien ist eine solche Aufzeichnung das, wonach eine Behörde fragt. Was in die Unterlagen gehört, steht in der Übersicht zur Dokumentation.
Fragen und Antworten
Muss ein Kindergarten in Österreich seinen Spielplatz jährlich überprüfen lassen?
Das hängt vom Bundesland ab. Die Wiener Kindergartenverordnung sieht eine jährliche, nachweisliche Kontrolle der Spielgeräte im Freien vor; für die übrigen Länder gilt die jeweilige Kindergartenverordnung, die Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Landes erfragen. Unabhängig davon beschreibt ÖNORM EN 1176-7 die jährliche Hauptinspektion alle zwölf Monate, und sie ist der Maßstab, an dem ein Träger im Ernstfall gemessen wird.
Darf die Kindergartenpädagogin die Sichtkontrolle machen?
Ja. ÖNORM EN 1176-7 knüpft die Sichtkontrolle nicht an eine Ausbildung, sondern an eine Einweisung und eine Checkliste; sie ist gerade für die gedacht, die das Gelände täglich betreuen. Festgehalten werden sollten Name und Intervall. Die jährliche Hauptinspektion ist die Stufe, die üblicherweise eine externe Fachkraft übernimmt.
Wer bezahlt die Behebung in einem Gemeindekindergarten?
Die Gemeinde als Eigentümerin der Geräte, nicht das Budget der Einrichtung. Genau deshalb sollte der Weg von einem Befund zu einer Entscheidung vorher aufgeschrieben sein: Ein kritischer Mangel darf nicht in einer Budgetfrage hängen bleiben, während das Gerät benutzt wird. Absperren kann die Leitung sofort, bezahlen muss danach die Gemeinde.
Gilt das auch für Kindergruppen, Krabbelstuben und Horte?
Für die Geräte ja: ÖNORM EN 1176 unterscheidet nicht nach Einrichtungsart, und die Intervalle folgen der Nutzung. Welche Verordnung des Landes für Ihre Einrichtungsart gilt, ist eine zweite Frage; in Wien gibt es etwa eigene Regeln für Kindergruppen. Die für Kinderbetreuung zuständige Stelle Ihres Bundeslandes beantwortet sie.
Was tun, wenn die Nachbarschaft den Garten am Wochenende benutzt?
Die Nutzung in die Einschätzung aufnehmen und die Sichtkontrolle am Montagmorgen zur wichtigsten der Woche machen: Glas, Müll, Vandalismus und weggetretener Fallschutz sind dann am wahrscheinlichsten. Ob der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten überhaupt gewollt ist, entscheidet der Träger; ein Zaun mit Tor ist die einfachste Antwort.
Quellen
- Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) – Landesrecht konsolidiert (RIS)
- ÖNORM EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (Austrian Standards)
- ÖNORM EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1 (Austrian Standards)
- ÖNORM EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden (Austrian Standards)
Dieser Artikel wurde von der August geschrieben und stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine externe Fachkraft.
Schluss mit dem Papierkram. Lekko denkt daran.
Fertige Checklisten auf Basis von ÖNORM EN 1176 und 1177, eine Erinnerung vor jeder Kontrolle und ein vorzeigbarer Bericht mit einem Klick.