Verantwortung und Regeln

Spielplätze in Kindergärten: wer den Rundgang macht und was dabei zählt

Ein Kindergarten-Außengelände wird härter genutzt als jeder Wohnhof. Was das für die Intervalle bedeutet, wer verantwortlich ist und was besonders zählt.

Lekko-Redaktion8 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Ein Kindergarten-Außengelände wird von denselben Kindern jeden Tag und bei jedem Wetter genutzt. Das rückt die Intervalle zusammen: Sichtkontrolle täglich bis wöchentlich, Funktionskontrolle näher an einem Monat als an drei, jährliche Hauptinspektion alle zwölf Monate. Der technische Maßstab für die Geräte sind ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177; was daneben für die Einrichtung selbst gilt, steht im Recht ihres Bundeslandes, denn die Kindergartengesetze sind Landessache. Die Verantwortung für die Geräte folgt dem Eigentum, auch wenn das Personal die Rundgänge macht.

Kein Spielplatz wird so hart genutzt wie das Außengelände eines Kindergartens. Dieselben Kinder, jeden Tag, bei jedem Wetter, das ganze Jahr — und anders als in einem Wohnhof sind Erwachsene dabei, die das Gelände jeden Vormittag sehen. Beides zählt: Der Verschleiß ist größer, aber die Chance, ihn rechtzeitig zu bemerken, ist besser als an jedem anderen Ort.

Wem gehören die Geräte, und wer geht den Rundgang?

Die beiden Fragen haben oft verschiedene Antworten, und genau dort entsteht das Durcheinander. Die Geräte gehören der Gemeinde, dem Träger eines Vereins oder Verbandes, einer Pfarre oder dem Eigentümer des Gebäudes. Den Rundgang macht das pädagogische Personal. Die Verantwortung für die Sicherheit der Geräte folgt dem Eigentum — und wer das Gelände jeden Tag sieht, ist eine Kindergartenpädagogin.

Das funktioniert gut, solange eine Sache aufgeschrieben ist: wer einen Mangel entgegennimmt und wer entscheidet, dass er behoben wird. Wer eine gerissene Schaukelkette entdeckt, muss wissen, wohin die Meldung geht und wer antwortet. Ohne dieses Glied wird aus einem Befund ein Gespräch im Personalzimmer statt einer Behebung mit Datum.

Welche Regeln gelten: neun Bundesländer und eine Norm

Ein bundesweites Regelwerk eigens für Spielgeräte in Kindergärten gibt es in Österreich nicht. Die Kindergartengesetze und die dazugehörigen Verordnungen sind Sache der neun Bundesländer, und auch die Wörter für die Einrichtungen selbst — Krippe, Kindergarten, Hort, Kindergruppe — sind von Land zu Land verschieden. Für Wien gilt zum Beispiel die Wiener Kindergartenverordnung, die davon ausgeht, dass jede Einrichtung eine Spielfläche im Freien hat, auf der sich die Kinder ausreichend bewegen können. Was für Ihre Einrichtung gilt, steht damit im Recht Ihres Bundeslandes — und von dort kommt auch die Bewilligung für den Betrieb.

Für die Geräte selbst ist die Lage dagegen in allen neun Ländern dieselbe. Der technische Maßstab sind ÖNORM EN 1176 für die Spielgeräte und ÖNORM EN 1177 für stoßdämpfende Böden, und die drei Stufen — Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, jährliche Hauptinspektion — stehen in Teil 7 der Reihe. Eine Norm ist dabei kein Gesetz: Sie ist der Maßstab, an dem sich der Zustand eines Geräts überhaupt beschreiben lässt, und sie wird dort verbindlich, wo eine Rechtsvorschrift auf sie zeigt.

Mindestgrößen für das Außengelände kursieren in Planungsunterlagen und in Raum- und Funktionsprogrammen — das sind Planungsziele und keine Rechtsregeln, und die beiden werden gern verwechselt. Was für Ihre Einrichtung gilt, ist eine Frage an die für Kindergärten zuständige Stelle Ihres Bundeslandes, und die Antwort gehört zu den Unterlagen des Geländes.

Intervalle auf einem Gelände, das täglich genutzt wird

ÖNORM EN 1176-7 leitet die Intervalle aus der Nutzung ab, und ein Kindergarten-Gelände liegt am oberen Ende der Skala. Das spricht für eine tägliche Sichtkontrolle und eine Funktionskontrolle näher an einem Monat als an drei. Wird das Gelände außerdem außerhalb der Öffnungszeiten von der Nachbarschaft genutzt, gehört das in die Einschätzung — dann ist die Nutzung größer als das, was das Personal sieht.

Ein vernünftiger Ausgangspunkt für einen Kindergarten
StufeIntervallWer
SichtkontrolleTäglich bis wöchentlichDas Personal
FunktionskontrolleAlle ein bis zwei MonateHausmeisterdienst oder Fachbetrieb
Jährliche HauptinspektionAlle zwölf MonateExterne Fachkraft

Die tägliche Variante muss kein formeller Rundgang sein. Ein paar Minuten, bevor die Kinder herauskommen — ein Blick über die Fläche nach Glasscherben, Müll und Tierkot, ein kurzer Blick auf Schaukeln und Rutsche, eine Hand am Tor — deckt das ab, wofür die Sichtkontrolle da ist. Was den Rundgang zur Dokumentation macht, ist, dass er erfasst wird, nicht, dass er lange dauert.

Was auf einem Kindergarten-Gelände besonders zählt

  • Kordeln und Bänder. Kapuzen mit Kordeln, Halsketten und lange Handschuhbänder bleiben an Geräten hängen. Das ist das Risiko, das die schwerste Folge mit der geringsten Sichtbarkeit verbindet.
  • Fangstellen für Kopf und Hals. Öffnungen in dem Bereich, in dem ein Kopf hindurchpasst und der Hals nicht mehr folgt, sind genau für die Kleinsten gefährlich; ÖNORM EN 1176-1 legt die Maße fest. Sehen Sie sie besonders dort an, wo etwas umgebaut oder repariert wurde.
  • Altersspanne. Geräte, die für die größeren Kinder gedacht sind, werden von den unter Dreijährigen benutzt, sobald beide auf derselben Fläche sind.
  • Selbst gebaute Ergänzungen. Paletten, Hütten und Reifen, die Personal oder Eltern gebaut haben, sind Spielgeräte im Sinne der Norm und werden auch so kontrolliert.
  • Winter. Schnee hebt das Gelände an und senkt die freie Fallhöhe, aber Eis darunter nimmt die Dämpfung weg. Die Dicke des Fallschutzbodens wird gemessen, wenn der Schnee weg ist — durch den Schnee lässt sie sich nicht beurteilen.

Der Weg vom Mangel zur Behebung

Das schwächste Glied ist in einer Einrichtung selten der Rundgang selbst. Es ist die Strecke von einem Befund zu einer Behebung, weil sie meist eine Grenze überschreitet: Das Personal findet den Mangel, aber das Geld hat die Gemeinde, die Gebäudeverwaltung oder der Träger.

Deshalb sollte dieser Weg vorher verabredet sein und nicht unterwegs gefunden werden. Ein kritischer Mangel darf nicht auf die nächste Budgetsitzung warten, während das Gerät benutzt wird. Absperren zuerst, bezahlen danach — und ein weitergemeldeter Mangel bleibt in der Verantwortung der Einrichtung, ihn im Blick zu behalten, bis er abgeschlossen ist.

Eine Absperrung auf einem Kindergarten-Gelände muss körperlich wirken. Kinder respektieren kein Flatterband, und das Personal kann nicht die ganze Freispielzeit ein einzelnes Gerät im Auge behalten. Ist der Mangel kritisch, muss das Gerät unbenutzbar gemacht oder entfernt werden.

Dokumentation, die einen Personalwechsel übersteht

Eine Einrichtung hat hier einen Vorteil: Die Routine existiert schon. Was fehlt, sind selten die Rundgänge, sondern die Spur davon. Ein Eintrag pro Rundgang mit Datum, Namen und Befund macht aus einer Gewohnheit eine Dokumentation — und macht die Frage beantwortbar, wann das Gelände zuletzt kontrolliert wurde, ohne dass jemand herumfragen muss.

Personalwechsel ist das stärkste Argument dafür, es aufzuschreiben. Das Wissen, dass „die Schaukel im Frühjahr angesehen werden muss“, ist echt und wertvoll, und es verschwindet an dem Tag, an dem die Person aufhört, wenn es nur in einem Kopf existiert. Siehe was in die Unterlagen gehört.

Fragen und Antworten

Darf eine Pädagogin die Sichtkontrolle machen?

ÖNORM EN 1176-7 knüpft die Sichtkontrolle nicht an eine Qualifikation, sondern an eine Einweisung und eine Checkliste — sie ist gerade für die gedacht, die den Ort täglich betreuen. Wer sie bei Ihnen macht, ist damit eine Frage der Organisation und nicht eine der Ausbildung: Wichtig ist, dass der Name und das Intervall festgehalten sind. Die jährliche Hauptinspektion ist die Stufe, die üblicherweise eine externe Fachkraft übernimmt.

Wie oft wird das Außengelände eines Kindergartens kontrolliert?

Eine tägliche bis wöchentliche Sichtkontrolle ist der natürliche Ausgangspunkt, weil die Nutzung hoch ist und das Personal jeden Tag draußen ist. Die Funktionskontrolle liegt näher an einem Monat als an drei, die jährliche Hauptinspektion alle zwölf Monate. Die Intervalle folgen der Nutzung, und ein Kindergarten-Gelände liegt am harten Ende.

Was machen wir mit Geräten, die Eltern gebaut haben?

Behandeln Sie sie als Spielgeräte, denn das sind sie. Für sie gelten dieselben Überlegungen zu freier Fallhöhe, Fallraum und Fangstellen wie für ein gekauftes Gerät. Lassen sie sich nicht an ÖNORM EN 1176 messen, ist das ein guter Grund, sie umzubauen oder zu entfernen.

Wer bezahlt die Behebung?

Wem die Geräte gehören — oft die Gemeinde, der Träger oder der Eigentümer der Immobilie, und nicht das Budget der Einrichtung. Genau deshalb sollte der Weg von einem Befund zu einer Entscheidung vorher aufgeschrieben sein: Ein kritischer Mangel darf nicht in einer Budgetfrage hängen bleiben, während das Gerät benutzt wird.

Wie halten wir es mit Schnee und Eis?

Notieren Sie in der Dokumentation, dass der Boden nicht beurteilt werden konnte, und messen Sie die Dicke, wenn der Schnee weg ist. Zu Eis verdichteter Schnee unter einem Gerät ist ein Risiko für sich: Er hebt die Oberfläche an und dämpft nicht. Im Winter verschiebt sich die Aufmerksamkeit auf glatte Flächen, Eiszapfen und darauf, dass der Fallraum frei von zusammengeschobenen Schneehaufen bleibt.

Quellen

Dieser Artikel wurde von der Lekko-Redaktion geschrieben und stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen ÖNORM EN 1176 und ÖNORM EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine externe Fachkraft.

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