Verantwortung und Regeln

Das Außengelände der Kita: Kontrolle, Unfallkasse und die Verantwortung des Trägers

In der Kita redet die Unfallkasse mit. Was DGUV Vorschrift 82 verlangt, wer morgens den Rundgang macht und welche Unterlagen der Träger vorhalten muss.

AugustAktualisiert 10 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Betreiber des Kita-Spielplatzes ist der Träger, nicht die Leitung. Weil die Kinder nach § 2 SGB VII bei der Unfallkasse versichert sind, gilt für Kitas zusätzlich DGUV Vorschrift 82 als verbindliches Recht, das sichere Aufstellung und Wartung der Spielgeräte verlangt. Praktisch heißt das: tägliche Sichtkontrolle vor dem ersten Kind durch das Team, Funktionskontrolle etwa monatlich, jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft, und ein Ordner beim Träger, der jeden Personalwechsel übersteht.

Ein Kita-Außengelände wird von morgens um acht bis nachmittags um vier von Kindern genutzt, die noch nicht abschätzen können, was gefährlich ist. Kein Wohnhof und kaum ein öffentlicher Spielplatz wird so hart und so regelmäßig bespielt. Dazu kommt eine Besonderheit, die es in keinem anderen Betreibertyp gibt: Die Kinder sind gesetzlich unfallversichert, und der Versicherer, die Unfallkasse des Landes, darf eigene Regeln erlassen, die für den Träger bindend sind.

Dieser Ratgeber richtet sich an Träger und Leitungen. Er erklärt, warum die Unfallkasse mitredet, wie die drei DGUV-Ebenen auseinanderzuhalten sind, was das Landesjugendamt sehen will, und wie ein Kontrollalltag aussieht, der neben Frühdienst und Elterngespräch Platz hat.

Kommune, Kirche, Elterninitiative: der Träger ist Betreiber

Kitas in Deutschland haben drei Arten von Trägern: die Kommune mit ihrem Jugend- oder Schulamt, die freien Träger wie Kirchengemeinden, Caritas, Diakonie, AWO oder Paritätischer, und die Elterninitiativen als eingetragene Vereine. Betreiber des Außengeländes ist in allen drei Fällen der Träger. Die Leitung organisiert den Alltag, aber Beschlüsse über Geräte, Aufträge an Fachkräfte und die Frage, wer haftet, liegen beim Träger: beim Amt, beim Kirchenvorstand oder Verwaltungsrat, beim Vorstand des Vereins.

Bei Elterninitiativen ist das oft der wackligste Punkt, weil der Vorstand jedes Jahr wechselt und aus Eltern besteht, die tagsüber arbeiten. Was hier hilft, ist ein Übergabeordner, in dem der Kontrollplan, das Geräteverzeichnis und der letzte Inspektionsbericht liegen, und ein fester Kalendereintrag für die nächste Hauptinspektion, der nicht an einer Person hängt.

Warum die Unfallkasse mitredet

Kinder in einer Kita mit Betriebserlaubnis sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 8a SGB VII kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger dieser Versicherung sind die Unfallkassen der Länder, in Bayern etwa die KUVB, in Nordrhein-Westfalen die Unfallkasse NRW. Nach § 15 SGB VII dürfen diese Unfallversicherungsträger Vorschriften zur Verhütung von Unfällen erlassen, und diese Vorschriften gelten für die versicherten Einrichtungen als autonomes Recht, also verbindlich wie ein Gesetz, obwohl sie kein Parlament beschlossen hat.

Das ist der Grund, warum in einer Kita neben der Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB, die jeden Spielplatzbetreiber trifft, eine zweite Rechtsschicht liegt. Verletzt sich ein Kind, ist die Unfallkasse der Kostenträger der Behandlung, und sie stellt danach die Fragen, die in einem Wohnhof der Haftpflichtversicherer stellt: Wann war die letzte Kontrolle, und wer hat sie gemacht?

Vorschrift, Regel, Information: drei Ebenen, die nicht dasselbe sind

EbeneDokumentWas sie ist
VorschriftDGUV Vorschrift 82 Kindertageseinrichtungenverbindliches Recht nach § 15 SGB VII; § 28 verlangt, dass Spielplatzgeräte «sicher gestaltet, aufgestellt, geprüft und gewartet» werden, und DIN EN 1176 ist der Maßstab dafür
RegelDGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtungkonkretisiert die Vorschrift für die Branche: was ein Träger tun kann, um sie einzuhalten, einschließlich der Außenspielfläche
InformationDGUV Information 202-022 Außenspielflächen und Spielplatzgeräteerläutert und empfiehlt; kein Recht, aber der Text, den die Aufsichtsperson der Unfallkasse beim Besuch im Kopf hat

Die Reihenfolge ist die Rangfolge. Die Vorschrift bindet, die Regel konkretisiert, die Information berät. Wer sich beim Unfallversicherungsträger nach dem Wie erkundigt, bekommt die Regel und die Information in die Hand; wer wissen will, was er muss, liest die Vorschrift, und die ist kurz. DGUV Information 202-022 trug bis zur Neuordnung des DGUV-Regelwerks im Mai 2014 die Nummer GUV-SI 8017, unter der sie in älteren Trägerunterlagen noch zitiert wird; die aktuelle Fassung stammt vom Mai 2020.

Betriebserlaubnis und der Besuch des Landesjugendamts

Die dritte Behörde im Spiel ist das Landesjugendamt. Eine Kita braucht nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis, und die Behörde darf sich nach § 46 SGB VIII vor Ort ansehen, ob die Voraussetzungen weiter vorliegen, jederzeit auch unangemeldet. Das Außengelände gehört zu dem, was sie sich ansieht, und die Kontrollunterlagen gehören zu dem, was sie sich vorlegen lassen kann. Eine Kita, die ihren Ordner in zwei Minuten aus dem Regal holt, hat diesen Teil des Besuchs hinter sich.

Der Morgenrundgang: Sichtkontrolle vor dem ersten Kind

Auf einem Gelände, das jeden Tag von dreißig oder hundert Kindern genutzt wird, ist die tägliche Sichtkontrolle keine Frage der Auslegung, sondern das, was DIN EN 1176-7 für stark genutzte Plätze beschreibt. In den meisten Kitas macht sie der Frühdienst vor dem ersten Kind, in fünf bis zehn Minuten, mit einer festen Runde über das Gelände: Zaun und Tore, Sandkasten, jedes Gerät, der Boden darunter, Mülleimer und Hecken.

  • Fremdkörper: Glas, Kippen, Kot, Spritzen, vor allem nach dem Wochenende und in Stadtlagen, wo das Gelände nachts zugänglich ist.
  • Zaun und Tore: geschlossen, Riegel funktioniert, keine Lücken, durch die ein Zweijähriger passt.
  • Geräte: nichts abgerissen, nichts lose, keine Splitter, keine hervorstehenden Schrauben, Sitze und Ketten vollständig.
  • Boden: Sand oder Hackschnitzel unter Schaukel und Rutsche noch da, keine Mulden, Platten nicht gehoben.
  • Pflanzen: nichts Giftiges, was Kleinkinder in den Mund nehmen, keine Dornen an Kinderhöhe im Laufweg.

Funktionskontrolle und Hauptinspektion: wer beauftragt, wer bezahlt

Die Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate macht in kommunalen Kitas oft der Hausmeisterdienst der Stadt oder das Grünflächenamt, das auch die öffentlichen Plätze betreut; bei freien Trägern der Hausmeister der Gemeinde oder ein Gartenbaubetrieb; bei Elterninitiativen ein Elternteil mit Werkzeug und Checkliste. Auf einem Kita-Gelände ist der kurze Abstand von einem Monat in der Regel der richtige, wegen der Nutzung und weil Kleinkindgeräte kleine Teile haben, die sich lösen.

Die jährliche Hauptinspektion bestellt der Träger bei einer externen Fachkraft, meist einer nach DIN 79161 qualifizierten Person aus einem Kontrollbüro oder vom Hersteller. Kommunale Träger bündeln das oft für alle Kitas der Stadt in einem Auftrag, freie Träger für alle Einrichtungen des Verbands; für eine einzelne Elterninitiative ist es ein Termin im Jahr, den jemand in den Kalender schreiben muss.

Die drei Stufen der DIN EN 1176-7 in einer Kita: Der Abstand ist kürzer als im Wohnhof, weil die Nutzung höher ist.

Wer im Team was meldet, und wohin

Der häufigste Fehler in Kitas ist nicht der übersehene Mangel, sondern der gemeldete, der liegen bleibt. Die Erzieherin sieht die gerissene Kette, sagt es der Leitung, die Leitung schreibt eine Mail an den Träger, beim Träger liegt sie im Postfach der Sachbearbeiterin, die im Urlaub ist. Drei Wochen später hängt die Kette immer noch, und jetzt gibt es eine Mail, die beweist, dass alle es wussten.

Der Meldeweg eines Mangels in der Kita. Die Absperrung ist der erste Schritt, nicht der letzte.

Zwei Regeln machen den Weg kurz. Erstens: Das Team darf sperren, ohne zu fragen; ein Flatterband um die Schaukel ist keine Entscheidung des Trägers. Zweitens: Die Meldung geht an eine Funktion, nicht an eine Person, also an eine Sammeladresse oder ein System, das der Träger sieht, nicht an das Postfach einer Sachbearbeiterin.

Was auf Kita-Geländen anders ist als auf dem Spielplatz im Park

  • Das Alter. Geräte für Kinder unter drei Jahren haben andere Maße für Öffnungen und Fangstellen, und ein Klettergerät für Schulkinder gehört nicht in die Krippengruppe. DIN EN 1176-1 legt die Maße fest, die Hersteller weisen die Altersgruppe aus.
  • Der Zaun. Er ist kein Schmuck, sondern die Grenze des beaufsichtigten Raums. Tore mit Kindersicherung, Höhe und Abstände sind Teil der Kontrolle.
  • Der Sandkasten. Er wird täglich bespielt und ist die Fläche mit den meisten Hygienefragen; Abdeckung über Nacht und regelmäßiger Austausch des Sandes gehören zum Betrieb.
  • Selbstgebautes. Hochbeete, Weidentunnel, Balancierbalken aus Spendenholz: Was Eltern am Wochenende bauen, ist ein Spielgerät und wird von der Unfallkasse als solches angesehen, mit denselben Anforderungen an Fangstellen und Fallschutz.
  • Die Aufsicht. Sie ersetzt nicht die Kontrolle, und die Kontrolle ersetzt nicht die Aufsicht. Ein Gerät kann in Ordnung sein und trotzdem für ein Zweijähriges ohne Erzieherin daneben falsch.

Unfälle: was die Zahlen der DGUV zeigen

Die DGUV veröffentlicht die Unfallzahlen der Schüler-Unfallversicherung nach Art der Einrichtung, Kitas eingeschlossen. Für 2024 liegt die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in dieser Versicherung insgesamt bei rund einer Million, über alle Einrichtungen von der Krippe bis zur Hochschule. Wie viele davon auf Außenspielflächen von Kitas geschehen, weist die Statistik nicht gesondert aus, und dieser Ratgeber erfindet keine Zahl dazu. Was sich aus der Größenordnung ableiten lässt: Der Unfall in der Kita ist ein Alltagsereignis, die Frage der Unfallkasse danach auch.

Unterlagen, die den Personalwechsel überstehen

In einer Kita wechseln Leitungen, Frühdienste und Vorstände, und mit ihnen geht das Wissen, wo der Ordner steht. Vier Dinge sollten beim Träger liegen, nicht nur in der Einrichtung: das Geräteverzeichnis mit Baujahr und Hersteller, der Kontrollplan mit den drei Stufen und ihren Verantwortlichen, die Kontrollberichte der letzten Jahre, und die Inspektionsberichte der Fachkraft. Was in diese Unterlagen gehört, steht im Ratgeber zur Dokumentation; die Kontrollpunkte für den Rundgang in der Checkliste.

Mit Lekko trägt der Frühdienst die Sichtkontrolle am Handy ein, die Leitung sieht offene Mängel, und der Träger hat alle Einrichtungen in einer Übersicht. Die jährliche Hauptinspektion bleibt Sache der externen Fachkraft; Lekko merkt sich nur, wann sie war.

Fragen und Antworten

Muss eine Kita ihre Spielgeräte jährlich von einer Fachkraft kontrollieren lassen?

DGUV Vorschrift 82 verlangt in § 28, dass Spielplatzgeräte sicher gestaltet, aufgestellt, geprüft und gewartet sind, und der Maßstab dafür ist DIN EN 1176, die eine jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person vorsieht. Die DGUV Regel 102-602 und die DGUV Information 202-022 verweisen dafür auf diese Norm. Ein Träger, der die Hauptinspektion weglässt, müsste der Unfallkasse nach einem Unfall erklären, wie er den Zustand der Geräte sonst beurteilt hat.

Wer ist Betreiber des Kita-Spielplatzes: der Träger oder die Leitung?

Der Träger. Die Leitung organisiert den Alltag und kann Aufgaben übertragen bekommen, die Verantwortung für Aufträge, Geräte und Haftung liegt aber beim Träger, also bei der Kommune, der Kirchengemeinde, dem Wohlfahrtsverband oder dem Vorstand der Elterninitiative. Bei einem Trägerwechsel geht sie mit.

Was passiert nach einem Unfall auf dem Außengelände?

Bei einem Unfall, der ärztlich behandelt wird, erstattet die Kita eine Unfallanzeige an die Unfallkasse, die die Behandlungskosten trägt. Bei schwereren Unfällen fragt die Unfallkasse nach den Kontrollunterlagen und kann das Gelände besichtigen. Parallel kann ein zivilrechtlicher Anspruch aus § 823 BGB gegen den Träger geltend gemacht werden, wenn eine erkennbare Gefahr übersehen wurde.

Dürfen Eltern in der Elterninitiative selbst Spielgeräte bauen oder aufstellen?

Bauen ja, aber das Ergebnis ist ein Spielgerät mit denselben Anforderungen an Fangstellen, Standfestigkeit und Fallschutz wie ein gekauftes, und die Unfallkasse beurteilt es nach DIN EN 1176. Empfehlenswert ist, das Gerät vor der Freigabe von der externen Fachkraft ansehen zu lassen, die auch die jährliche Hauptinspektion macht. Gekaufte Geräte kommen mit Aufstellanleitung und Herstellernachweis; beides gehört in den Ordner.

Wie oft muss der Sand im Sandkasten der Kita ausgetauscht werden?

Eine bundesweite Frist gibt es nicht; einzelne Gesundheitsämter und Unfallkassen geben Empfehlungen, oft im Bereich von ein bis drei Jahren, je nach Nutzung, Abdeckung und Verunreinigung. Wichtiger als das Intervall ist die tägliche Sichtkontrolle auf Kot und Fremdkörper und die Abdeckung über Nacht, wo Katzen Zugang haben.

Quellen

Dieser Artikel wurde von der August geschrieben und stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine sachkundige Person.

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Schluss mit dem Papierkram. Lekko denkt daran.

Fertige Checklisten auf Basis von DIN EN 1176 und 1177, eine Erinnerung vor jeder Kontrolle und ein vorzeigbarer Bericht mit einem Klick.

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