Kontrollbericht und Dokumentation

Grundlage der Kontrolle: DIN EN 1176 und 1177

Was die beiden Normen abdecken, wie das deutsche Regelwerk darüber aufgebaut ist, was wir behaupten und was nicht – und welche Daten gespeichert werden.

Aktualisiert

Kurze Antwort

Spielgeräte und Böden beschreiben zwei europäische Normen: DIN EN 1176 für die Geräte und ihre Kontrolle, DIN EN 1177 für stoßdämpfende Böden und die kritische Fallhöhe. Eine DIN-Norm ist kein Gesetz – DIN e.V. ist ein privatrechtlicher Verein. Lekko baut die Checklisten auf beide Normen auf und nimmt zur nationalen Rechtslage keine Stellung. Daten über Kinder werden nicht gespeichert.

So machen Sie es in Lekko

Die Checklisten bauen auf DIN EN 1176 für Spielgeräte und DIN EN 1177 für stoßdämpfende Spielplatzböden auf; die drei Kontrollstufen folgen DIN EN 1176-7. Jeder Kontrollpunkt trägt einen Verweis auf den Teil der Norm, aus dem er kommt, damit ein Bericht mit der Kontrolle abgeglichen werden kann und nicht auf Vertrauen angewiesen ist.

Das Werkzeug sagt, dass die Spielgeräte gegen DIN EN 1176/1177 kontrolliert wurden – nicht mehr und nicht weniger. Ob und wodurch die Norm für gerade Ihren Spielplatz verbindlich ist, beurteilt es nicht, und ein Bericht daraus ist kein Nachweis dafür.

Zur Einordnung: was in Deutschland gilt

Diese vier Punkte stehen hier, weil sie die Fragen sind, die uns gestellt werden, und weil ein Werkzeug, das dazu schweigt, seine Nutzer ratend zurücklässt. Sie sind beschreibend gemeint, mit der jeweiligen Rechtsquelle als der Stelle, an der Sie nachsehen können. Lekko beurteilt Ihren Fall nicht und trifft keine Aussage darüber, ob bei Ihnen eine Vorgabe eingehalten ist.

Personenbezogene Daten

Das Werkzeug speichert keine Daten über Kinder. Ihre E-Mail-Adresse wird nur für die Anmeldung und für Erinnerungen verwendet, und das Feld für die Person, die die Runde gegangen ist, ist freier Text und freiwillig – Sie entscheiden, was dort steht. Fotos entstehen von Spielgeräten, nicht von Menschen.

Wo die Daten liegen

Alle Ihre Daten liegen innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Für den Betrieb setzen wir einige wenige Unterauftragsverarbeiter ein – für Datenbank, Bildspeicher und E-Mail-Versand. Die jeweils aktuelle Übersicht, wer das ist und wofür, liegt unter Dokumente, zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO.

Die Rechtsdokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Liste der Unterauftragsverarbeiter – liegen außerhalb Norwegens derzeit auf Englisch vor. Wir sagen das lieber, als deutsche Fassungen zu versprechen, die es noch nicht gibt.

Hintergrund

Die beiden Normen und ihre Teile

NormWas sie abdeckt
DIN EN 1176-1Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen: Höhen, Abstände, Winkel und Öffnungen, die Fälle und das Fangen von Kopf, Körper, Gliedmaßen und Kleidung begrenzen sollen, dazu Anforderungen an Werkstoffe.
DIN EN 1176-2 bis -6, -10 und -11Zusätzliche Anforderungen an die einzelnen Arten: Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells, Wippgeräte, vollständig umschlossene Spielgeräte und dreidimensionale Raumnetze.
DIN EN 1176-7Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb. Die drei Kontrollstufen kommen von hier.
DIN EN 1177Stoßdämpfende Spielplatzböden und die Bestimmung der kritischen Fallhöhe – des Werts, bis zu dem ein Boden verwendet werden darf.

Die Normen sind nicht frei zugänglich; sie werden bei DIN Media gekauft, dem Verlag von DIN e.V. (bis zum 22. April 2024 hieß er Beuth Verlag, weshalb ältere Quellen den alten Namen nennen). Checklisten, die sich an der Struktur einer Norm orientieren, sind dagegen üblich und zulässig – sie geben den Normtext nicht wieder, sondern beschreiben, worauf zu achten ist.

Neben den beiden europäischen Normen gibt es zwei deutsche ohne nordisches Gegenstück: DIN 18034 für die Planung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen, und DIN 79161 für die Qualifizierung derjenigen, die die jährliche Hauptinspektion durchführen. Die erste ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Norm überhaupt verbindlich wird: Berlin nennt sie in den Ausführungsvorschriften zu § 8 BauO Bln ausdrücklich neben DIN EN 1176-1 bis -11 und DIN EN 1177. Nicht die Norm bindet – die Regelung, die auf sie verweist, bindet.

Wie das deutsche Regelwerk darüber aufgebaut ist

In deutschen Texten über Spielplätze fließen vier Ebenen ineinander, die sehr unterschiedlich viel Gewicht haben. Sie auseinanderzuhalten ist der halbe Weg zu einer Antwort:

EbeneWer sie setztBindet sie?
GesetzDer Bund für das Produkt- und das Schadensersatzrecht, die 16 Länder für das BaurechtJa
Autonomes SatzungsrechtDie Unfallversicherungsträger, mit der Ermächtigung aus § 15 SGB VIIJa – für die Mitgliedsbetriebe, also etwa Kitas und Schulen, nicht für jeden
NormDIN e.V., ein privatrechtlicher VereinNein, nicht von sich aus – erst wenn eine Regelung auf sie verweist
Empfehlung der BrancheVerbände, Akademien und die Anbieter selbstNein

Das Baurecht liegt bei den Ländern. Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigene Landesbauordnung; die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz ist eine Vorlage und selbst nirgends Gesetz. Ob und ab welcher Zahl von Wohnungen ein Spielplatz angelegt werden muss, steht deshalb im Landesrecht – und die Schwellen unterscheiden sich. In Berlin verlangt § 8 Absatz 2 BauO Bln einen Kinderspielplatz bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen; in Nordrhein-Westfalen liegt die Schwelle nach § 8 Absatz 2 BauO NRW 2018 bei mehr als drei. In Bayern ist die landesrechtliche Spielplatzpflicht zum 1. Oktober 2025 entfallen – dort besteht sie nur noch, wo die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat.

Fast alles, was vor Oktober 2025 über bayerisches Spielplatzrecht geschrieben wurde, ist an diesem Punkt überholt. Finden Sie einen Text mit einer Schwelle für Bayern, sehen Sie zuerst auf das Datum. Und keine Aussage über eine einzelne Gemeinde lässt sich von außen treffen: welche Satzung dort gilt, sagt die Gemeinde selbst.

Für den laufenden Betrieb ist das Baurecht aber nicht die interessante Ebene. Betreiber von Spielplätzen – öffentliche wie private – unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Sie steht nicht im Gesetzestext: Gerichte leiten sie aus § 823 Absatz 1 BGB ab, der die Schadensersatzpflicht regelt. Der Bundesgerichtshof beurteilt sie auch bei einem kommunalen Spielplatz nach dieser Vorschrift und nicht als Amtspflicht, was bedeutet, dass öffentliche und private Betreiber in gleichem Maße in der Pflicht stehen. Sie ist eine Verantwortung der Stelle, die den Spielplatz betreibt – nie eine Eigenschaft eines Werkzeugs.

Kitas und Schulen: eine Ebene mehr

Für Kindertageseinrichtungen und Schulen kommt das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung hinzu. § 15 SGB VII erlaubt den Unfallversicherungsträgern, eigene Vorschriften als autonomes Satzungsrecht zu erlassen; für Kitas ist das die DGUV Vorschrift 82, deren § 28 sich mit Spielplatzgeräten und naturnahen Spielräumen befasst. Darunter liegen zwei weitere Stufen, und sie sind nicht gleichwertig: die DGUV Regel 102-602 konkretisiert, die DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ empfiehlt. Nur eine Vorschrift bindet.

Dazu kommt die Einrichtung als Betrieb: die Betriebserlaubnis erteilt das Landesjugendamt nach § 45 SGB VIII, und es kann sich die Einrichtung auch später vor Ort ansehen. Was daraus für Ihre Einrichtung folgt, sagt Ihnen Ihre Unfallkasse und Ihr Landesjugendamt. Wir beschreiben das Bild und nehmen dazu keine Stellung.

Das Spielgerät als Produkt

Als Produkt fällt ein Spielgerät unter das Produktsicherheitsrecht: die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar, und das deutsche Produktsicherheitsgesetz ist mit Wirkung vom 19. Februar 2026 daran angepasst worden. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder, und sie richten sich an Hersteller, Importeure und Händler – nicht an den Betreiber einer Anlage. Rückrufe und Warnungen zu einzelnen Geräten sind im Produktsicherheitsportal der BAuA zu finden.

Eine Abgrenzung, die häufig verwechselt wird: Spielgeräte für die öffentliche Nutzung sind kein Spielzeug im Sinne der Spielzeugvorschriften und tragen aus diesem Grund auch keine CE-Kennzeichnung. Geräte für den privaten Gebrauch dagegen fallen unter das Spielzeugrecht und die dortige Norm. Ein Gerät ohne CE-Zeichen ist auf einem öffentlichen Spielplatz also kein Befund – und ein Gerät mit CE-Zeichen sagt nichts darüber, ob es richtig montiert steht und der Boden darunter passt.

Was wir behaupten, und was nicht

Die Checklisten bauen auf DIN EN 1176 für die Spielgeräte und DIN EN 1177 für stoßdämpfende Böden auf, und jeder eingebaute Kontrollpunkt hat einen Verweis auf den Teil, aus dem er kommt. Das ist die technische Grundlage, und sie ist in ganz Europa dieselbe.

Wir nehmen dagegen keine Stellung dazu, welche nationale Regelung die Norm für genau Ihren Spielplatz verbindlich macht. Das ist eine bewusste Entscheidung: ein Bericht, der sagt „nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 kontrolliert“, ist etwas, für das wir einstehen können. Ein Bericht, der mehr sagt, sagt mehr, als wir untersucht haben. Anbieter, die Ihnen an dieser Stelle Rechtssicherheit versprechen, versprechen etwas, das keine Software leisten kann.

Personenbezogene Daten auf einem Spielplatz

Die Kontrolle von Spielgeräten dreht sich um Gegenstände und Abläufe, nicht um Personen. Das ist es wert, direkt gesagt zu werden, denn es macht die Bewertung nach der DSGVO einfach: es gibt keinen Grund, in einem solchen System Daten über Kinder zu speichern, und es sollte nicht getan werden.

  • Keine Daten über Kinder. Weder Name noch Alter noch Fotos, auf denen Kinder erkennbar sind. Fotos in der Kontrolle zeigen das Gerät, nicht die Nutzer.
  • Die Daten, die gebraucht werden, sind Name und E-Mail-Adresse derjenigen, die sich anmelden, damit nachvollziehbar ist, wer was durchgeführt hat. Das Feld „Durchgeführt von“ ist freier Text und freiwillig.
  • Passiert ein Unfall, gehören Angaben zur verletzten Person in die eigenen Abläufe der Einrichtung für Unfälle und Ereignisse – nicht in das Verzeichnis der Spielgeräte.

Alle Daten werden innerhalb der EU und des EWR gespeichert. Für den Betrieb setzen wir einige Unterauftragsverarbeiter ein – für Datenbank, Bildspeicher und E-Mail – und die aktuelle Übersicht liegt zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

Lekko baut auf DIN EN 1176 und DIN EN 1177 auf. Das Werkzeug hält fest, dass die Spielgeräte nach der Norm kontrolliert wurden – ob und wodurch die Norm für genau Ihren Spielplatz verbindlich ist, dazu nimmt es keine Stellung.

Fragen und Antworten

Ist die DIN EN 1176 ein Gesetz?

Nein. Es ist eine europäische Norm, in Deutschland herausgegeben von DIN e.V., einem privatrechtlichen Verein. Eine Norm bindet nicht von sich aus; sie wird verbindlich, wo eine Regelung auf sie verweist oder wo ein Gericht sie als Maßstab dafür nimmt, was üblich und sorgfältig ist. Wir bauen die Checklisten auf ihr auf, weil sie beschreibt, worauf zu achten ist und wie oft.

Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 1176 und DIN EN 1177?

DIN EN 1176 behandelt die Spielgeräte selbst und ihre Inspektion. DIN EN 1177 behandelt den stoßdämpfenden Boden darunter und die Bestimmung der kritischen Fallhöhe – also, welchen Fall ein bestimmter Boden in einer bestimmten Aufbaustärke dämpfen kann. Die beiden gehören zusammen: ein einwandfreies Gerät über einem falschen Boden ist kein sicherer Spielplatz.

Ab welcher Fallhöhe braucht ein Spielgerät Fallschutz?

DIN EN 1176-1 sieht einen stoßdämpfenden Boden vor, wenn die freie Fallhöhe über 600 mm liegt. Darunter wird keine Dämpfung verlangt, der Boden muss aber weiter frei von harten und scharfen Gegenständen sein. Die maximale freie Fallhöhe beträgt 3000 mm.

Welche Vorschriften gelten für einen öffentlichen Spielplatz?

Es gibt keine einzelne deutsche Spielplatzverordnung. Das Baurecht liegt bei den 16 Ländern und regelt vor allem, ob bei einem Bauvorhaben ein Spielplatz anzulegen ist. Für den laufenden Betrieb ist die Verkehrssicherungspflicht maßgeblich, die Gerichte aus § 823 Absatz 1 BGB ableiten. Die Norm DIN EN 1176 beschreibt den technischen Maßstab. Für Kitas und Schulen kommt das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung hinzu.

Speichern Sie Daten über Kinder?

Nein. Das Werkzeug dreht sich um Spielgeräte und Abläufe. Die einzigen personenbezogenen Daten, die verwendet werden, sind Name und E-Mail-Adresse derjenigen, die sich anmelden, damit nachvollziehbar ist, wer eine Kontrolle durchgeführt hat.

Wo werden unsere Daten gespeichert?

Innerhalb der EU und des EWR, mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag und einer aktuellen Übersicht der Unterauftragsverarbeiter. Das ist leicht einzuhalten, wenn das System gar keine Daten über Kinder enthält.

Quellen

Dieser Artikel stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine sachkundige Person.

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Schluss mit dem Papierkram. Lekko denkt daran.

Fertige Checklisten auf Basis von DIN EN 1176 und 1177, eine Erinnerung vor jeder Kontrolle und ein vorzeigbarer Bericht mit einem Klick.

Siehe auch

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