Sicherheit in der Praxis

Fallschutz auf dem Spielplatz: freie Fallhöhe, Schichtdicke und die Fehler, die wiederkommen

Über 600 mm freier Fallhöhe muss der Boden stoßdämpfend sein. Die Dicken für Sand und Holzschnitzel, der Fallraum und die sieben häufigsten Fehler.

Lekko-Redaktion8 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Liegt die freie Fallhöhe über 600 mm, muss der Boden stoßdämpfend sein. Für lose Materialien wie Sand, Holzschnitzel, Rindenmulch und Kies gelten 200 mm Dicke bis 2 m Fallhöhe und 300 mm bis 3 m — plus 100 mm zusätzlich, weil loses Material bei Benutzung verdrängt wird. Die größte freie Fallhöhe beträgt 3000 mm. Beton, Stein und Asphalt sind als Fallschutzboden nie geeignet.

Der Fallschutzboden ist der Teil des Spielplatzes, der am wenigsten auffällt und am meisten entscheidet. Gesehen werden die Geräte; ob ein Sturz eine Geschichte über ein aufgeschürftes Knie oder eine Fahrt in die Notaufnahme wird, entscheidet der Boden darunter. Er ist gleichzeitig der Teil, der am schnellsten verfällt und am häufigsten vergessen wird, weil Sand und Holzschnitzel stückweise verschwinden, ohne dass es jemandem auffällt.

Wann braucht ein Gerät einen stoßdämpfenden Boden?

Die Regel ist einfach: Liegt die freie Fallhöhe über 600 mm, muss der Boden stoßdämpfend sein. Die freie Fallhöhe ist der größte senkrechte Abstand von der Stelle, an der das Kind sein Gewicht auf dem Gerät hat — Standfläche, Sitz, der Griff, an dem es hängt — bis hinunter zur Aufprallfläche.

Die zweite Grenze ist absolut: Die größte freie Fallhöhe beträgt 3000 mm. Liegt sie höher, entspricht das Gerät nicht DIN EN 1176, wie gut der Boden darunter auch sein mag.

Dicke bei losen Materialien: Sand, Holzschnitzel, Rindenmulch, Kies

Lose Materialien sind die verbreitetste Lösung und die billigste, um sie falsch zu machen. Die Dicken stehen in DIN EN 1176-1, Tabelle 4 — DIN EN 1177 ist die Prüfnorm, die festlegt, wie die Stoßdämpfung gemessen wird, und nennt selbst keine Schichtdicken:

Richtwerte für losen Fallschutzboden
Freie FallhöheDickeMit Zuschlag für Verdrängung
Bis 2 m200 mm200 + 100 = 300 mm eingebaut
Bis 3 m300 mm300 + 100 = 400 mm eingebaut

Die zusätzlichen 100 Millimeter sind keine Sicherheitsmarge — sie sind eine Voraussetzung. Loses Material wird verdrängt, wenn Kinder das Gerät benutzen: Der Sand wird unter der Schaukel weggetreten, die Holzschnitzel am Auslauf der Rutsche weggeschoben. Wer nur die nominelle Dicke einbaut, hat schon in der ersten Saison einen zu dünnen Boden.

Das Material selbst zählt ebenso. Sand muss gewaschen und frei von Feinanteilen sein — gewöhnlicher Füllsand verdichtet sich und verliert die Dämpfung. Holzschnitzel und Rindenmulch brauchen eine Körnung, die der Lieferant gegen DIN EN 1177 belegen kann, und das Material wird ausgetauscht, wenn es zu Kompost zerfallen ist. Bekommen Sie keine Unterlagen zum Material, können Sie auch nicht belegen, dass der Boden dämpft.

Der Fallraum: welche Fläche muss gedeckt sein?

Der Boden muss den ganzen Fallraum abdecken, nicht nur die Fläche direkt unter dem Gerät. Die Faustregel für die Ausdehnung ist zwei Drittel der Fallhöhe plus 50 cm, und nie weniger als 1,5 Meter. Bei einer Fallhöhe von 1,8 Metern sind das 2/3 × 180 cm + 50 cm = 170 cm — mehr als das Minimum, also gelten die 170 cm.

Bei Geräten mit erzwungener Bewegung — Schaukeln, Karussells, Seilbahnen — sind die Flächen größer und anders geformt, weil das Kind das Gerät in Fahrt verlässt. Eine Schaukel braucht Platz vor und hinter sich in Bewegungsrichtung. Überlappen die Fallräume zweier Geräte, sind die Außenkanten das, was zählt.

HIC und kritische Fallhöhe — was die Zahlen bedeuten

Künstliche Böden — Fallschutzplatten, Gussbelag, Kunstrasen mit Unterlage — werden mit einer kritischen Fallhöhe belegt: der höchsten Fallhöhe, für die das Material geeignet ist. Das Prüfverfahren nach DIN EN 1177 misst dazu den HIC-Wert (Head Injury Criterion) beim Aufprall, und die Grenze liegt bei einem HIC-Wert von 1000. Bleibt er darunter, gilt der Sturz als einer, der keine lebensbedrohliche Kopfverletzung erwarten lässt.

Für Sie als Betreiber bedeutet das eine praktische Sache: Die kritische Fallhöhe des Bodens muss mindestens so hoch sein wie die freie Fallhöhe des Geräts darüber. Liegen unter einem Klettergerüst mit 2,2 Metern freier Fallhöhe Platten mit einer kritischen Fallhöhe von 1,5 Metern, ist der Boden zu schwach — so ordentlich er auch aussieht. Fragen Sie immer die Produktunterlagen ab, und legen Sie sie zu den übrigen Unterlagen des Spielplatzes.

Sieben Fehler, die Sie selbst finden

  • Die Kuhle unter der Schaukel. Dort, wo die Kinder bremsen, verschwindet der Boden zuerst. Messen Sie dort, nicht am Rand.
  • Weggetretene Schnitzel am Auslauf der Rutsche. Derselbe Fehler, andere Stelle, genauso häufig.
  • Verdichtetes Material. Rindenmulch, der flachgetreten oder gefroren ist, dämpft etwa so gut wie Asphalt.
  • Freigelegte Fundamente. Wird der Boden weggetragen, kommt der Beton zum Vorschein — oft mit einer scharfen Kante.
  • Eine Einfassung, die übersteht. Die Kante, die den Mulch halten sollte, ist zu einem harten Gegenstand geworden, auf den man fallen kann.
  • Wasser und Eis. Fehlende Entwässerung im Fallraum bedeutet im Herbst stehendes Wasser und im Winter Eis.
  • Zerfallener Mulch. Wenn er nach Erde riecht, ist er Erde — und Erde ist kein Fallschutzboden.

Messen statt hinsehen

Der Fallschutzboden ist der Kontrollpunkt, der am meisten von einer festen Routine profitiert, weil er laufend verfällt statt plötzlich zu brechen. Stecken Sie einen Stab oder einen Zollstock an mehreren Stellen im Fallraum ein — besonders unter der Schaukel, am Auslauf der Rutsche und in den Landebereichen — und messen Sie bis zum festen Untergrund, nicht bis zur obersten losen Schicht. Notieren Sie die Zahl, statt ein Häkchen bei „in Ordnung“ zu setzen.

Dann haben Sie zwei Dinge auf einmal: einen Boden, der dämpft, und eine Zahlenreihe, die zeigt, wie schnell das Material verschwindet — und damit, wann das nächste Auffüllen fällig wird. Legen Sie die Messung als festen Punkt in die Funktionskontrolle; siehe die Checkliste.

Fragen und Antworten

Wie dick muss der Fallschutzboden sein?

Für lose Materialien wie Sand, Holzschnitzel, Rindenmulch und Kies gelten 200 mm bei Fallhöhen bis 2 Meter und 300 mm bis 3 Meter. Dazu kommen 100 mm zusätzlich, weil loses Material bei Benutzung verdrängt wird — eingebaut also 300 beziehungsweise 400 mm.

Ab welcher Fallhöhe braucht man Fallschutz?

Ab einer freien Fallhöhe über 600 mm. Darunter wird keine Stoßdämpfung verlangt, der Boden muss aber trotzdem frei von harten und scharfen Gegenständen sein. Die größte zulässige freie Fallhöhe beträgt 3000 mm.

Können wir Rasen als Fallschutz nehmen?

Nur bei geringen Fallhöhen, und nur dort, wo der Rasen tatsächlich hält. Unter einem viel genutzten Gerät ist er weggetreten und der Boden darunter verdichtet, und dann dämpft er kaum noch. Über 600 mm freier Fallhöhe brauchen Sie einen Boden, den Sie belegen können, und Rasen lässt sich selten belegen. Beton, Stein und Asphalt sind nie geeignet.

Was ist ein HIC-Wert?

HIC steht für Head Injury Criterion und ist die Kenngröße, mit der DIN EN 1177 die Stoßdämpfung beschreibt. Ein Boden wird bei verschiedenen Fallhöhen belastet, und die größte Höhe, bei der der HIC-Wert unter 1000 bleibt, ist die kritische Fallhöhe des Materials. Sie muss mindestens so groß sein wie die freie Fallhöhe des Geräts.

Gelten die zusätzlichen 100 mm auch für Fallschutzplatten?

Nein. Der Zuschlag gilt für lose Materialien, die bei Benutzung verdrängt werden. Eine Platte bleibt liegen und wird stattdessen über ihre kritische Fallhöhe belegt, die mindestens so hoch sein muss wie die freie Fallhöhe des Geräts. Dafür gehören bei Platten die Fugen und die Kanten auf die Checkliste: offene Fugen und Kanten, die sich hochgestellt haben.

Quellen

Dieser Artikel wurde von der Lekko-Redaktion geschrieben und stellt die Anforderungen praxisnah dar. Er gibt die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 nicht wieder und ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch eine externe Fachkraft. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Spielplatz gilt, fragen Sie eine sachkundige Person.

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